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Ausbau der B 248 südlich von Grabow

Teilmaßnahme eines Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Verkehrsverbindung zwischen Lüchow und Lüneburg


Übersicht über das Vorhaben

Der regionale Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den sogenannten „2+1-Ausbau“ der Bundesstraße 248 südlich der Ortschaft Grabow (Landkreis Lüchow-Dannenberg). Dabei soll der bisherige zweistreifige Querschnitt auf einer Länge von ca. 2,2 km zu einem dreistreifigen Querschnitt ausgebaut werden. Die Fahrbahn wird dabei von derzeit ca. 8,0 m auf 12,0 m verbreitert. Durch den zusätzlichen Fahrstreifen wird auf dem Streckenabschnitt wechselseitig eine sichere Überholmöglichkeit geschaffen. Um eine sichere Verkehrsführung im dreistreifigen Querschnitt zu gewährleisten, müssen auch die im betroffenen Streckenabschnitt vorhandenen Knotenpunkte an den neuen Querschnitt angepasst werden.

Beispiel eines 2+1-Querschnitts (hier B 4 bei Uelzen)   Bildrechte: NLStBV
Beispiel eines 2+1-Querschnitts (hier B 4 bei Uelzen).

Begründung des Vorhabens

Durch den geplanten Neubau der A 39, der A 14 und der B 190n wird die Erreichbarkeit des norddeutschen Raumes verbessert. Die genannten Bundesfernstraßen verlaufen jedoch nicht über das Kreisgebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Die Anbindung an das nächste Oberzentrum Lüneburg, die Metropolregion Hamburg und das Autobahnnetz erfolgt hier im Wesentlichen über die Bundesstraßen B 216 und B 248.

Das vorliegende Projekt ist Teil eines Gesamtkonzepts zur Ertüchtigung des Streckenzuges der B 216 und B 248, welches verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg beinhaltet.

Die betrachtete Strecke der B 248 verbindet das Mittelzentrum Lüchow mit dem Oberzentrum Lüneburg (über die B 216) und dem Grundzentrum Dannenberg und dient zudem als Verbindung zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Gemäß einer eigens für das Projekt durchgeführten Verkehrszählung von März 2020 liegt die Verkehrsbelastung im betrachteten Abschnitt bei ca. 6.400 Kfz / 24 h, mit einem Schwerverkehrsanteil von rund 13 %.

Für den Streckenzug B 248 / B 216 zwischen Lüchow und Lüneburg wurde die Verbindungsfunktionsstufe einer überregionalen Landesstraße (LS II) nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) festgelegt. Für diese Straßenkategorie ergibt sich nach den Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen (RAL) die sogenannte „Entwurfsklasse 2“, die einen Regelquerschnitt RQ 11,5+, d. h. einen abschnittsweisen dreistreifigen Querschnitt vorsieht (siehe Abbildung unten). Dabei sind auf dem betrachteten Streckenzug für jede Fahrtrichtung auf mindestens 20 % der Strecke gesicherte Überholmöglichkeiten zu gewährleisten.

Geplanter Fahrbahnquerschnitt im südlichen Abschnitt   Bildrechte: NLStBV
Geplanter Fahrbahnquerschnitt im südlichen Abschnitt.

Beschreibung des Vorhabens

Fahrbahnquerschnitt

Die Bestandsfahrbahn mit ca. 8,0 m Breite soll für den zusätzlichen Fahrstreifen in östliche Richtung auf 12,0 m verbreitert werden. Dabei ist für den nördlichen Abschnitt ein zusätzlicher Fahrstreifen in Fahrtrichtung Dannenberg und im südlichen Abschnitt in Fahrtrichtung Lüchow vorgesehen. Der Fahrstreifenwechsel erfolgt nahezu in der Mitte der betrachteten Strecke.

Knotenpunkte

Innerhalb der betrachteten Strecke befinden sich die Knotenpunkte „Lüsen“ und „Gollau“, die an die veränderte Verkehrsführung anzupassen sind.

Im Knotenpunkt „Lüsen“ mündet von Westen ein Wirtschaftsweg und von Osten die Gemeindestraße aus dem Ortsteil Lüsen in die B 248 ein. Die Planung sieht hier den Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz vor. Die Überholfahrstreifen auf der B 248 beginnen jeweils hinter dem Kreisverkehr, sodass in jedem Ast eine einstreifige Zu- und Ausfahrt vorgesehen ist.

Im Knotenpunkt „Gollau“ mündet von Westen ein Wirtschaftsweg und von Osten die Gemeindestraße aus dem Ortsteil Gollau („Müggenburger Straße“) in die B 248 ein. Auf Höhe des Knotenpunktes ist ein dreistreifiger Fahrbahnquerschnitt vorgesehen, der eine Beschränkung der bisherigen Fahrbeziehungen am Knotenpunkt erfordert. Hier soll nach dem Ausbau nur das Rechtsabbiegen von der Bundestraßen bzw. Rechtseinbiegen aus der Müggenburger Straße zugelassen werden. Die bisherige Feldzufahrt auf der Westseite soll entfallen. Die im Bestand darüber erschlossenen Flurstücke sollen über einen neuen, parallel zur B 248 verlaufenden Wirtschaftsweg angebunden werden.

Nebenanlagen

Auf der Westseite der B 248 verläuft im betrachteten Abschnitt ein Radweg. Da die B 248 nach Osten verbreitert werden soll, kann der bestehende Radweg weitestgehend beibehalten werden. Für den Querungsbedarf der Fahrbahn durch Radfahrer und Fußgänger wurden im Bereich des Kreisverkehrsplatzes in jedem Ast Mittelinseln mit Querungshilfen eingeplant. Auf einer Strecke von 380 m vor bis 790 m hinter dem Kreisverkehr wird der Radweg mit einem neuen, parallel zur B 248 verlaufenden, 3,0 m breiten Wirtschaftsweg kombiniert. Der gemeinsame Rad-/Wirtschaftsweg erhält je 1,0 m breite standfeste Bankette und dient mit einer Kronenbreite von insgesamt 5,00 m der Erschließung der Flurstücke für die nach dem Ausbau der B 248 keine direkte Zufahrtsmöglichkeit zur Bundesstraße vorgesehen ist.

Umweltauswirkungen

Parallel zur straßenbaulichen Planung wurde die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt. Dieser ist unmittelbar für die Bewältigung der Eingriffsregelung gem. § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verantwortlich. Daneben wird ein Artenschutzbeitrag nach § 44 und 45 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erarbeitet.

Der LBP wird nach den methodischen Ansätzen der „Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ des BUndesverkehrsministeriums (Stand 2011) erarbeitet. Danach ergeben sich im Wesentlichen vier aufeinander folgende Arbeitsschritte: Planungsraumanalyse, Bestanderfassung, Konfliktanalyse, Maßnahmenplanung.

Dabei dient die Planungsraumanalyse als vorgeschalteter Arbeitsschritt der Festlegung des Untersuchungsrahmens: Es werden die planungsrelevanten Funktionen und Strukturen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes ermittelt und damit einhergehend die Abgrenzung von Bezugsräumen vorgenommen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Beurteilung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.

Für die Bestandsanalyse werden die relevanten Funktionen und Strukturen innerhalb der Bezugsräume im Einzelnen untersucht.

Eine Brutvogelerfassung fand zwischen Ende März und Ende Juni 2016 auf 200 m Breite beidseitig der B 248 statt. Es wurden 64 Brutvogelarten festgestellt, darunter auch gefährdete Arten nach Anhang I der EU –Vogelschutzrichtlinie.

Im Mai/Juni 2016 fand auf 50 m Breite beidseitig der B 248 eine Biotoptypenkartierung statt. In diesem Zusammenhang wurden auch geschützte Pflanzenarten erfasst.

Eine Fledermauserfassung durch einen beauftragten externen Biologen fand zwischen Mai und September 2016 statt, zur Erfassung des Artenspektrums und der Flugrouten. Es wurden 5 Arten festgestellt; als Funktionsraum für Fledermäuse hat der Untersuchungsraum eine nur mäßige Bedeutung.

Eine Reptilienerfassung erfolgte zwischen Mai und September 2016 durch Begehung von Randstrukturen und Ausbringen künstlicher Verstecke. Es wurden zwei Arten festgestellt. Das Regenrückhaltebecken wurde im März/April 2016 auf Amphibien kontrolliert.

Die Konfliktanalyse prognostiziert hierauf aufbauend die Beeinträchtigungen innerhalb der Bezugsräume.

Die Maßnahmenplanung leitet schließlich die zu entwickelnden Funktionen und Strukturen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes ab.

Der Eingriffsumfang soll möglichst eingriffsnah kompensiert werden. Zu diesem Zweck wurden bereits verschiedene Flächen im Umfeld der Maßnahme angefragt bzw. erworben. Fehlende Flächen werden aus einem Flächenpool der NLG beansprucht. Erforderliche Baumpflanzungen für die Baumverluste können an der B 493 erfolgen, soweit Standorte im näheren Umfeld der Baumaßnahme nicht vollständig kompensiert werden können.

Insgesamt kommt es nach bisheriger Planung zu einer Bodenversiegelung von ca. 1,45 ha, zu einer Teilversiegelung im Umfang von 0,82 ha sowie zu Aufschüttungen/Abgrabungen in der Größenordnung von ca. 0,29 ha. Demnach gehen in gleichem Umfang Biotopverluste einher. Darüber hinaus kommt es zu Baumverlusten von ca. 103 Stück.

Planungsstand

Für die baurechtliche Absicherung der Maßnahme wird ein sogenanntes straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durchgeführt. Der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde im Dezember 2020 an den zuständigen Fachdienst Kreisentwicklung, Regional- und Verkehrsplanung gestellt. Die Unterlagen zur Straßen- und Landschaftsplanung wurden über diese hier zuständige Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg Ende 2021 für einen Zeitraum von vier Wochen in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Im Zuge des sogenannten Anhörungsverfahrens sind diverse öffentliche und private Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht worden, die seit Frühjahr 2022 vom Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet werden.


Bundesstraße 248
Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Ausbau der B 248 südlich von Grabow: Übersicht über die Maßnahme.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.04.2020
zuletzt aktualisiert am:
18.01.2023

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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