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Vierstreifiger Ausbau der E 233 (B 402/B 213/B 72): Planungsabschnitt 8 von der AS Cloppenburg-Bethen (B 213) bis zur AS Cloppenburg (A 1)

Planfeststellungsverfahren


Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung. Grundkarte erstellt durch RMK Celle   Bildrechte: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung. Grundkarte erstellt durch RMK Celle
E 233, Planungsabschnitt 8: Übersichtskarte (Download als detailliertes PDF unten).

Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der E 233 im achten Planungsabschnitt zwischen dem bereits vierspurig ausgebauten Abschnitt der B 213 und der A 1. Der Trassenverlauf führt durch Gebiete in der Stadt Cloppenburg sowie der Gemeinden Emstek und Cappeln (Oldenburg).

Der geplante Streckenabschnitt beginnt bei Baukilometer 800+060 und endet bei Baukilometer 812+510. Die überwiegend dreispurige Bestandstrasse der E 233/B 72 soll in diesem Bereich vierspurig ausgebaut werden. Die Knotenpunkte der E 233 mit der K 168 (Anschlussstelle Cloppenburg-Ost), der L 836 (Emstek-West und Emstek-Ost) und der A 1 sollen dem Ausbau entsprechend angepasst werden. Im Zuge der K 359 ist ein neuer Knotenpunkt mit der E 233 vorgesehen. Der vorliegende Planungsabschnitt weist eine Länge von ca. 12,4 km auf.

Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemeinde Cappeln (Oldenburg), der Gemeinde Emstek und der Stadt Cloppenburg beansprucht. Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betreffen Grundstücke in den Gemarkungen Cloppenburg, Emstek, Molbergen, Markhausen, Großenkneten, Lindern und Löningen.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 17. Dezember 2020 eingeleitet. Die vollständigen Planunterlagen waren in der Zeit vom 15. Januar 2021 bis einschließlich 15. Februar 2021 auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wurde gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben lagen die Planunterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG während der Dienststunden in der Zeit vom 15. Januar 2021 bis zum 15. Februar 2021 bei der Stadt Cloppenburg, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Cappeln und der Gemeinde Molbergen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zudem sind die Planunterlagen seit dem Beginn der Auslegung für die gesamte Dauer des Verfahrens im UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter http://uvp.niedersachsen.de zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte mit Beginn der Auslegung bis einschließlich zum 29. März 2021 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind rund 44 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Zudem wurden 78 Einwendungen erhoben, die sich im Wesentlichen mit Flächeninanspruchnahmen, den Auswirkungen von Immissionen auf Gesundheit, Lebens- und Wohnqualität, den Umgang mit den Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft sowie der generellen Notwendigkeit des Ausbaus der E 233 befassen. Eine der Einwendungen war formunwirksam. Zudem haben mehrere Naturschutzverbände zwei im Wesentlichen gleichlautende Stellungnahmen abgegeben.

Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur weiteren Bearbeitung übermittelt.



Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

Europastraße 233
Die Europastraße 233 im westlichen Niedersachsen   Bildrechte: NLStBV

Die Europastraße 233 im westlichen Niedersachsen.

Weitere Informationen zur Planung:

Hinweis:

Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2021
zuletzt aktualisiert am:
08.05.2023

Ansprechpartner/in:
Friedrich Finke

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2808
Fax: (0511) 3034-2099

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