Vierstreifiger Ausbau der E 233 (B 402/B 213/ B 72): Planungsabschnitt 3 (PA 3) von Haselünne bis zur Kreisgrenze Emsland/ Cloppenburg
Planfeststellungsverfahren
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Mit Verfügung vom 09.09.2025 wurde das Projekt E 233 zum 01.10.2025 aus dem Projektbereich Lingen/ Osnabrück in den NLStBV Geschäftsbereich Osnabrück, Mecatorstraße 11, 49080 Osnabrück, ausgegliedert und wird dort als eigener Sonderprojektbereich weitergeführt.
Die vorliegende Planung umfasst den vierstreifigen Ausbau der E 233 im dritten Planungsabschnitt zwischen der Stadt Haselünne, Bau-km 301+665, und der Kreisgrenze Emsland/ Cloppenburg, Bau-km 314+319. Der Planungsabschnitt befindet sich im mittleren Teil der Ausbaustrecke der E 233 und liegt auf dem Gebiet der Stadt Haselünne sowie der Samtgemeinde Herzlake. Die Gesamtlänge des Abschnitts beträgt ca. 12,654 km. Der Ausbau erfolgt überwiegend entlang der vorhandenen zweistreifigen Bundesstraßen B 402 und B 213. Eine Neutrassierung ist im Bereich der Ortslage Haselünne-Eltern erforderlich. Zudem ist eine teilweise Nachnutzung der bisherigen B 213 als zwischengemeindliche Straßenverbindung vorgesehen. Die Planung sieht zwei Anschlussstellen (AS) (AS 07 E 233/ B402/ L 65, AS 08 B 213/ L 55)) vor. Im Zuge des Vorhabens ist eine Teilverlegung des Streckengleises der Emsländischen Eisenbahn (EEB) auf der Strecke Meppen nach Essen erforderlich. Die Verkehrswirksamkeit entsteht ausschließlich im Zusammenhang mit dem östlich angrenzenden Planungsabschnitt 4 (PA 4), da der PA 3 in nördlicher Abrückung von der Bestandstrasse endet, sodass Anschluss an das weiterführende Straßennetz erst mit Bau des PA 4 besteht.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden größtenteils die Gemarkungen Haselünne, Eltern, Flechum, Herzlake und Westrum beansprucht. Außerdem werden kleinflächig Grundstücke in den Gemarkungen Felsen, Holte-Lastrup, Lähden, Landegge, Löningen, Niederlangen und Holdorf in Anspruch genommen.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 14.5 (Bau einer vier oder mehrstreifigen Bundesstraße und/oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße).
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 30. Juni 2025 eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
23. Oktober 2025 bis einschließlich 22. November 2025
auf der Internetseite der Anhörungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem sind die Planunterlagen für die Dauer des Verfahrens und darüber hinaus im UVP-Verbundportal einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis einschließlich zum 12. Januar 2026 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen (Auszug):
- Erläuterungsbericht - Download (PDF, 5,38 MB)
- Übersichtskarte - Download (PDF, 8,92 MB)
- Übersichtslageplan, Blatt 1 - Download (PDF, 4,69 MB)
- Übersichtslageplan, Blatt 2 - Download (PDF, 7,05 MB)
- Übersichtslageplan, Blatt 3 - Download (PDF, 6,85 MB)
- Übersichtslageplan, Blatt 4 - Download (PDF, 7,11 MB)
Hinweis:
Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.10.2025
Ansprechpartner/in:
Johanna Plesse
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2148
Fax: (0511) 3034-2099

