Verlegung der B 3 von nördlich bis nordöstlich Celle (Ortsumgehung Celle, Nordteil)
Planfeststellungsverfahren
Die Bundesstraße 3 soll im Bereich Celle in mehreren Abschnitten verlegt werden, so dass eine Ortsumgehung entsteht. Damit sollen bestehende verkehrliche Nadelöhre beseitigt und die Stadt Celle vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Der vorliegende Entwurf ist der vierte Teil der Gesamtplanung. Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, plant in diesem Abschnitt die Verlegung der B 3 von nördlich Celle (B 3) bis nordöstlich Celle (B 191) in den Gemarkungen Celle, Altenhagen und Groß Hehlen.
Dieser Bauabschnitt beginnt zwischen Celle und Altenhagen mit einem Anschluss an die B 191 und endet nach 2,4 km nordwestlichem Verlauf mit einem Vollanschluss an der vorhandenen B 3 zwischen Celle und Groß Hehlen.
Als Fahrbahnquerschnitt ist in Fortsetzung des Mittelteils ein dreistreifiger Querschnitt (RQ 15,5) geplant. Die erforderlichen Knotenpunkte werden planfrei ausgebaut.
Des Weiteren umfasst die vorliegende Planung die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, trassennah und trassenfern in den Gemarkungen Hustedt und Scheuen.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26. Oktober 2016 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 9. November 2016 bis einschließlich 8. Dezember 2016 bei der Stadt Celle zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 22. Dezember 2016 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Eingegangen sind 15 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie 15 private Einwendungen. Schwerpunkte sind u. a. die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sowie die Lage der Kompensationsmaßnahmen. Des Weiteren wird eine Feuerwehrzufahrt im Bereich Hohe Wende/ Mummenhofstraße gefordert. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übersandt.
Der Erörterungstermin fand am 16. Januar 2019 in Celle statt.
Die Vorhabenträgerin hat im Zuge des ersten Planänderungsverfahrens geänderte Planunterlagen vorgelegt. Ergänzt wurden insbesondere:
- Überplanung der Brückenbauwerke (CE 23, 24 a-c, 25, 26) (u.a. Anpassung der lichten Weiten und Irritationsschutzwände)
- Überarbeitung der Entwässerung
- Aktualisierung und Ergänzung der umweltfachlichen Untersuchungen, insb. die Änderung und Ergänzung bzw. Aktualisierung der Bewertung der Erheblich- und Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen verschiedener Schutzgüter auf Grundlage aktualisierter Daten sowie die Änderung der Landschaftspflegerischen Maßnahmen auch im Zusammenhang der geänderten Kreuzungsbauwerke
- Aktualisierung und Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung unter Einbeziehung der Straßenverkehrszählung 2015 und Verkehrsprognose 2030
- Anpassung der schalltechnischen Untersuchungen
- Aktualisierung der Flächennutzungen, Bestand und Kataster
- Aktualisierung und Anpassung des Grunderwerbsverzeichnisses
- Überarbeitung und Anpassung des Erläuterungsberichtes mit allgemein verständlicher nicht technischer Zusammenfassung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 2 UVPG a.F.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
16. Januar 2026 bis einschließlich 15. Februar 2026
auf der Internetseite der Anhörungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem sind die Planunterlagen für die Dauer des Verfahrens und darüber hinaus im UVP-Verbundportal einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch die geplanten bzw. aktualisierten Änderungen der bereits ausgelegten Planunterlagen sowie neu aufgestellten dem geänderten Plan zu Grunde gelegten umweltfachlichen Untersuchungen berührt werden, kann sich dazu äußern. Die Äußerungen müssen sich ausschließlich auf diese beziehen und sind bis einschließlich zum 16. März 2026 einzureichen. Mit Ablauf vorgenannter Frist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen zu den Planänderungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Entsprechendes gilt für Stellungnahmen von Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen
Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Hinweis:
Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.10.2016
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2026
Ansprechpartner/in:
Friedrich Finke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2808
Fax: (0511) 3034-2099

