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Netzverstärkung und teilw. Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Unterweser

Planfeststellungsverfahren


Die vorliegende Planung umfasst die Netzverstärkung der zweisystemigen Leitung LH-14-302 zwischen den Umspannwerken Unterweser und Conneforde durch Umbeseilung und einen partiellen Ersatzneubau. Die Stromtragfähigkeit und die Übertragungsleistung des bestehenden 220-kV Systems der LH-14-302 soll auf ein 380-kV System erhöht werden (Spannungsumstellung). Soweit möglich sollen hierzu die bereits bestehenden Masten weiter genutzt werden. Wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird die Leitung partiell neu errichtet. Um Projektsynergien zu generieren soll zudem das bereits bestehende 380-kV System erneuert werden (Erneuerungsmaßnahme). Die Leitung schließt im Endbauzustand auch am UW Conneforde an. Die organisatorische Schnittstelle zum UW Unterweser ist der Abspannmast 1 der LH-14-302.

Ebenso Antragsgegenstand ist der Rückbau jener Maste der Leitung LH14-302 und LH-14-3022, die durch die Errichtung von Neubaumasten nicht mehr benötigt werden.

Außerdem sind die Flächenkorridore für die Errichtung der Provisoriumsmasten zur Aufrechterhaltung des Stromflusses zur Bauzeit Gegenstand der Planfeststellung.

Der Leitungsverlauf der Leitung Unterweser – Conneforde beginnt im Osten am Umspannwerk Unterweser in der Gemeinde Stadland und verläuft südwestlich bis zum Umspannwerk Conneforde in der Gemeinde Wiefelstede. Die Leitung umfasst insgesamt 84 Maste, von denen 47 neu gebaut werden. Hierbei orientiert sich die neue Trasse stark an der bestehenden, sodass viele der Neubaumasten nur leicht zu den vorherigen Bestandsmasten verschoben werden.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Rodenkirchen, Wiefelstede, Jade, Varel-Land, Schwei, Rastede, Schweiburg, Oldenbrok beansprucht.

Gemäß § 43m Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abzusehen.

Vom 14.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 fand die Auslegung des Plans. Die Auslegung der Unterlagen wurde gemäß § 43a EnwG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Die Planunterlagen konnten in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde eingesehen und heruntergeladen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 29.04.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Die möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit bis zum 29.04.2024, eine Stellungnahme abzugeben.

90 natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 33 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben.

Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. wird ergänzt und aktualisiert.

Die Planänderungen der 1. Deckblattänderung betreffen im Wesentlichen:

  • Mastanpassungen, Einführung des Provisorium α
  • Erstmalige Einreichung des Erschütterungsgutachtens
  • Wegeanpassungen
  • Erstmalige Einreichung der Wasseranträge

Vom 21.03.2025 bis einschließlich 22.04.2025 fand die Auslegung der 1. Deckblattunterlagen statt. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß § 43a EnwG durch Veröffentlichung im Internet. Die Planunterlagen konnten in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen und heruntergeladen werden. Auf den jeweiligen Internetseiten der zur Auslegung verpflichteten Gemeinden wurde mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 06.05.2025 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Die möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit bis zum 06.05.2025 eine Stellungnahme abzugeben.

29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden abgegeben. Die Vorhabenträgerin erstellt nun zu den eingegangenen Stellungnahmen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2024
zuletzt aktualisiert am:
03.06.2025

Ansprechpartner/in:
Maike Handt

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2144
Fax: (0511) 3034-2099

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