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Ersatzneubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Dollern-Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) inklusive des Rückbaus der bestehenden 380-kV-Leitung (LH-14-3103); Abschnitt 3 Alfstedt – Dollern

Planfeststellungsverfahren


Das Gesamtprojekt umfasst den Ausbau der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth/West als Freileitung mit dem Namen Elbe-Weser-Leitung. Der Ausbau soll über einen Ersatzneubau der bestehenden Freileitung erfolgen.

Die neu zu errichtende 380-kV-Leitung beginnt an der Schaltanlage Elsfleth/West und verläuft überwiegend parallel zur Bestandstrasse Richtung Nordosten bis zum Umspannwerk (UW) Dollern. Zu Abweichungen vom Bestand kommt es im Raum der Hunte - und Weserquerung, im Raum Hagen im Bremischen, Driftsethe sowie Heerstedt. Die Leitung wird ausschließlich in Freileitungsbauweise errichtet.

Teil des Projekts ist die Anbindung von drei bestehenden Umspannwerken und einer Schaltanlage sowie der Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Gemeinde Schwanewede.

Das Projekt dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in Nordost-Niedersachsen und damit einhergehend der verbesserten Integration erneuerbarer Energien. Die Leitung bindet dabei insbesondere Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bzw. der Nordsee besser an. Sie soll den Abtransport der Leistung in Richtung der Verbrauchszentren, unter anderem zu den Großräumen Bremen und Hamburg, sicherstellen.

Die Gesamtlänge des Projektes beträgt ca. 100 km. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt in drei Planfeststellungsabschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der dritte Abschnitt des Ersatzneubaus der Elbe-Weser-Leitung, welcher vom Umspannwerk (UW) Alfstedt (Mast 2) im Landkreis Rotenburg (Wümme) von westlicher in östlicher Richtung bis zum UW Dollern (Mast 89) im Landkreis Stade in weitestgehender Parallelführung zur Bestandsleitung verläuft. Insgesamt sind für die Errichtung des 33 km langen Abschnitts 88 Maste erforderlich. Dieser Leitungsabschnitt wird unter der Leitungsnummer LH-14-337 geführt.

Gegenstand des Antrags auf Planfeststellung ist ferner die Errichtung von fünf Freileitungsprovisorien. Drei Provisorien werden in den Bereichen zwischen Mast 1 und 24, Mast 41 und 51 und Mast 79 und 89 benötigt, um einen durchgängigen Betrieb der Bestandsleitung LH-14-3102 zu gewährleisten. Die zwei weiteren Provisorien zwischen Mast 33 und 37 und Mast 73 und 77 werden zur Querung der Bestandsleitung LH-14-3102 während des Betriebs benötigt.

Aufgrund des Ersatzneubaus wird die Bestandsleitung (LH-14-3102) im Abschnitt 3 (Mast 227 bis einschließlich 304) entbehrlich. Gegenstand des Antrags ist daher ebenfalls der Rückbau der bestehenden 380-kV-Leitung ab Mast 227 bis einschließlich Mast 304. Der Bestandsmast 226A wird in die neue Leitung LH-14-337 integriert und zukünftig die Mastnummer 1 tragen.

Vom Vorhaben betroffen sind die Samtgemeinden Börde Lamstedt, Fredenbeck, Geestequelle, Horneburg, Oldendorf-Himmelpforten und die Städte Bremervörde und Stade.

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsver-fahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Alfstedt, Abbenseth, Iselersheim, Nieder Ochtenhausen, Ostendorf, Gräpel, Behrste, Elm, Mulsum, Klein Fredenbeck, Groß Fredenbeck, Deinste, Helmste, Hagen, Wedel und Dollern beansprucht.

Es wird nach § 43m Abs. 1 S. 1 EnWG i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EnWG und § 1 BBPlG von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abgesehen.

Vom 25.08.2025 bis einschließlich 24.09.2025 fand die Auslegung der Planunterlagen durch Veröffentlichung im Internet statt (gemäß § 43a S. 2 EnWG).

In diesem Zeitraum konnte der Plan auch über die Internetseiten der Samtgemeinde Börde Lamstedt (https://www.boerde-lamstedt.de/), Samtgemeinde Fredenbeck (https://www.fredenbeck.de/), Samtgemeinde Geestequelle (https://www.geestequelle.de/), Samtgemeinde Horneburg (https://www.horneburg.de/), Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten (https://www.oldendorf-himmelpforten.de/), der Stadt Bremervörde (https://www.bremervoerde.de/) und der Stadt Stade (https://www.stade.de/) abgerufen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 08.10.2025 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 08.09.2025 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Auf Antrag wurde einigen Trägern öffentlicher Belange eine Fristverlängerung (bis längstens 30.10.2025) gewährt. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind nunmehr weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

14 natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 48 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte:

Eingriffe in Natur und Landschaft, Artenschutz, Wasserrecht und Grundwasserschutz, Denkmalschutzrecht und Archäologie, Eigentumsbetroffenheiten, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, Gefährdung der Gesundheit durch Strahlung, Lärmimmissionen, fehlendes Kompensationskonzept, Schutz von vorhandenen Straßen und Wegen, Schutz von vorhandenen Leitungen, Abfall- und Bodenschutz, Zweifel an der Abwägungsgerechtigkeit der Planung und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Die Vorhabenträgerin wird zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellen.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Aktuelle Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Projektseite der Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.08.2025
zuletzt aktualisiert am:
11.11.2025

Ansprechpartner/in:
Anika Funk

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-5103
Fax: (0511) 3034-2099

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