Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung Conneforde_Ost – Elsfleth_West, Abschnitt 1 (LH-14-331/LH-14-335)

Planfeststellungsverfahren


Die Tennet TSO GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abzusehen.

Der Leitungsneubau erfolgt auf einer Länge von ca. 30 km in den Landkreisen Ammerland, Friesland und Wesermarsch und umfasst 80 Masten. Zur Errichtung der neuen Leitung ist der Einsatz von insgesamt sechs Provisorien geplant. Im Anschluss an die Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Leitung wird die bestehende 220-kV-Leitung auf einem Trassenabschnitt von ca. 25 km demontiert. Dies beinhaltet das Herunternehmen der Leiterseile sowie den Rückbau von 66 Masten.

Des Weiteren wird auf einer Länge von ca. 4,5 km eine 110-kV-Leitung (LH-14-006) auf den neu zu errichtenden Masten mitgenommen. Im Zuge der Leitungsmitnahme werden drei weitere Masten errichtet und insgesamt 22 Bestandsmasten der 110-kV-Leitung rückgebaut.

Insgesamt werden 83 Masten (80 Masten der 380-kV-Leitung im Übertragungsnetz sowie drei Masten der 110-kV-Ebene im Verteilnetz) neu errichtet und 88 Bestandsmasten demontiert.

Der bei Einleitung des Verfahrens vorliegende Plan hat bereits bei den Gemeinden Ovelgönne, Rastede, Wiefelstede und bei den Städten Elsfleth, Westerstede und Varel vom 07.08.2024 – 09.09.2024 sowie bei der Gemeinde Rastede vom 06.09.2024 – 07.10.2024 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen.

Der Plan konnte in den genannten Auslegungszeiträumen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Auslegung der Unterlagen wurde gemäß § 43a EnWG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf den Internetseiten der Auslegungsgemeinden Ovelgönne, Rastede, Wiefelstede sowie den Städten Elsfleth, Varel und Westerstede wurde mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 23.09.2024 bzw. 21.10.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 23.09.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

17 Einwendungen von natürlichen oder juristischen Personen bzw. Vereinigungen, die sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert haben, sowie 43 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wurden abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Eingriffe in Natur und Landschaft, Trassenverlauf, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Wertminderungen von Grundstücken.

1. Planänderung:

Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Äußerungen sowie zwischenzeitlich gewonnener Erkenntnisse den ursprünglichen Plan geändert bzw. überarbeitet (1. Planänderung). Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen gegenüber der bisherigen Planung die Mastanzahl, den Trassenverlauf, die Leitungslänge und die Anzahl der Provisorien. In Folge der Planänderungen kommt es unter anderem auch aufgrund von Aktualisierungen der Landesvermessung zu Anpassungen von Flurstücksgrenzen und zu neuen oder veränderten dauerhaften bzw. temporären Flächeninanspruchnahmen.

Der geänderte Plan kann in der Zeit vom

29.12.2025 bis zum 28.01.2026 (einschließlich)

auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

eingesehen und heruntergeladen werden. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a EnWG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf den Internetseiten der Auslegungsgemeinden Bockhorn, Jade, Ovelgönne, Rastede, Wiefelstede sowie den Städten Elsfleth, Varel und Westerstede wird mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 11.02.2026 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 11.02.2026 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Unterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.01.2026

Ansprechpartner/in:
Viktor Theurer

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2917
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln