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A 39: Abschnitt 1 von Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216)

Planänderungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Planungsabschnitt 1: Übersichtslageplan.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahn GmbH des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.

Der Geschäftsbereich Lüneburg hat für den Abschnitt 1 der A 39 von Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der Abschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216.

Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,7 km (Bau-km 1+000 bis Bau-km 8+700) stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 3. Mai 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 14. Mai 2012 bis einschließlich 13. Juni 2012 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Eingegangen sind insgesamt rund 1.660 Einwendungen und rund 45 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27. November 2013 in Lüneburg stattgefunden. Die Erörterung wurde mit weiteren Verhandlungstagen am 10., 11., 12. und 13. Februar 2014 fortgesetzt und abgeschlossen.

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin Änderungen der ursprünglichen Planung beantragt.

Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Abschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L 216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet. Neu in die Planunterlagen eingefügt wurden ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz.

Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und angepasst.

Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt.

Das Planfeststellungsänderungsverfahren wurde am 14. August 2017 eingeleitet.

Die öffentliche Auslegung der geänderten und ergänzten Planunterlagen (2. Auslegung) war durch die Planfeststellungsbehörde bei der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, der Samtgemeinde Bardowick und der Samtgemeinde Gellersen für den Zeitraum vom 28. August 2017 bis einschließlich 27. September 2017 veranlasst worden. Weiterhin lagen die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch in den Gemeinden Seevetal und Stelle sowie bei der Stadt Winsen/ Luhe aus. Diese Kommunen sind von mehr als nur geringfügigen Verkehrslärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz betroffen.

Während der Dauer des Verfahrens sind die Planunterlagen online weiterhin unter https://uvp.niedersachsen.de/ einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Die betroffene Öffentlichkeit hatte innerhalb einer auf sechs Wochen verlängerten Frist nach Ablauf der Auslegung, also bis einschließlich 8. November 2017, Gelegenheit zur Äußerung. Äußerungen, die im Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 vorgetragen wurden, bleiben weiterhin Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens.

Eingegangen sind nach der 2. Auslegung insgesamt ca. 380 Einwendungsschreiben, darunter etwa 272 gleichförmige bzw. Sammeleinwendungen (hierbei können auch mehrere Personen einem Schreiben zugeordnet werden). Aus dem Stadtgebiet Lüneburg haben sich ca. 130 Beteiligte geäußert. Des Weiteren liegen 48 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange vor. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden hierauf nicht versandt.

Die Vorhabenträgerin hat die neu erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen ausgewertet, hierzu einwendungsbezogen Sachargumente gebildet und diese beantwortet (Gesamterwiderung). Die Gesamterwiderung (anonymisiert) der Vorhabenträgerin kann bis zum Erörterungsschluss unter der Adresse https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden.

Daneben hat die Vorhabenträgerin die Verkehrsuntersuchung (Unterlage 21.1) auf Basis der Straßenverkehrszählung 2015 fortgeschrieben und hierauf aufbauend die schalltechnische Untersuchung (Unterlage 17.1) aktualisiert. Ebenso wurde die luftschadstofftechnische Untersuchung durch Vorlage eines Fachbeitrags auf Basis der neuen Emissionsdatenbank für den Kfz-Verkehr aktualisiert (Unterlage 21.5). Der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Unterlage 21.3) wurde um einen konkreten stofflichen Nachweis zur immissionsbezogenen Bewertung der Einleitungen von Straßenabflüssen ergänzt. Zur Evaluierung der erhobenen Umweltbestandsdaten wurde eine floristische und faunistische Planungsraumanalyse vorgelegt (Unterlage 19.6). Zusätzlich wurde ein Lüftungsgutachten für den Tunnelbetrieb der Abdeckelung im Bereich Moorfeld vorgelegt (Unterlage 21.4).

Die geänderte Planung sollte zusammen mit den weiter vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der hierfür zuletzt für den 23. bis 27. März 2020 bekannt gemachte Termin ist aufgrund des sich weiter ausbreitenden Coronavirus aufgehoben worden.

Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17. August 2020 bis zum 7. September 2020 durchgeführt.

Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht im UVP-Portal des Landes Niedersachsen zur Verfügung.

Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Plans beantragt. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgte in der Zeit vom 18. Mai 2022 bis zum 17. Juni 2022 in der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, der Samtgemeinde Bardowick und der Samtgemeinde Gellersen.

Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben.

Der Erörterungstermin fand am 22. und 23. Juni 2023 in der Gemeinde Adendorf statt.
Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der geänderten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Geänderte Planunterlagen (Auszug):


Weitere Unterlagen:

Daneben werden die nachstehenden, weiter durch die Vorhabenträgerin vorgelegten Unterlagen der Öffentlichkeit nach § 19 Abs. 3 UVPG für die Dauer des Verfahrens zugänglich gemacht. Während der Dauer des Verfahrens sind diese Unterlagen im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/ einsehbar und stehen dort zum Download zur Verfügung:

  • Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
  • Verkehrsuntersuchung A 39 Lüneburg – Wolfsburg, Schlussbericht November 2019 mit Anlage 1 (Knotenströme A 39) und Anhang 1 (Abbildungen),
  • schalltechnische Untersuchung (Erläuterungsbericht und Berechnungsunterlagen),
  • Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept,
  • Auswirkungen aktualisierter Fachgrundlagen (HBEFA Version 3.3) auf die Ergebnisse des Luftschadstoffgutachtens (28.03.2019),
  • faunistische und floristische Planungsraumanalyse.
Bundesautobahn 39
Link zur Vorhabenträgerin:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2012
zuletzt aktualisiert am:
28.06.2023

Ansprechpartner/in:
Werner Hindahl

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2042
Fax: (0511) 3034-2099

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