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A 20: Abschnitt 1 von der A 28 (Westerstede) bis zur A 29 (Jaderberg)

3. Planänderungsverfahren (Beschluss wird beklagt)


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der Planungsabschnitt 1 der Küstenautobahn A 20: Übersichtskarte.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant in ihren Geschäftsbereichen Oldenburg und Stade im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur den Bau der Bundesautobahn A 20 ("Küstenautobahn") zwischen Westerstede (Anschluss A 28) und Drochtersen (Elbquerung).

Der Geschäftsbereich Oldenburg hat für den Abschnitt 1 der Küstenautobahn A 20 zwischen der A 28 bei Westerstede und der A 29 bei Jaderberg die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Baustrecke beginnt an der A 28 (Leer – Oldenburg) mit einem geplanten Autobahndreieck A 20/ A 28 im Waldgebiet „Garnholter und Heller Büsche“ und verläuft dann in einer gestreckten Linienführung durch die offene Geestlandschaft bei Dringenburg in nordöstlicher Richtung. Nach der Kreuzung der Landesstraße 824 geht die Trassierung unter nördlicher Umfahrung des „Seeparks Lehe“ in einen Kurvenverlauf über, um dann in südöstliche Richtung abzuschwenken. Die Baustrecke endet unmittelbar östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/ A 29 in der Nähe des Nethener Sees. Der geplante Abschnitt 1 der A 20 hat eine Gesamtlänge von 13,0 km.

Durch die geplante Maßnahme kommt es auch zu Eingriffen in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild, die Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen, so u. a. auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Friedrichsfeld im Landkreis Friesland.

Durch den Neubau der Küstenautobahn A 20 zwischen der A 28 bei Westerstede und der A 29 bei Jaderberg wird es weiterhin zu einem Lärmzuwachs im nachgeordneten Straßennetz kommen. Dies wirkt sich über den eigentlichen Planungsbereich bis in die Landkreise Leer, Wesermarsch und Cuxhaven aus.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26. Mai 2015 eingeleitet. Die Planfeststellungsunterlagen haben in der Zeit vom 11. Juni 2015 bis einschließlich 10. Juli 2015 bei den folgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen:

  • Stadt Westerstede, Gemeinde Bad Zwischenahn, Gemeinde Wiefelstede und Gemeinde Rastede im Landkreis Ammerland,
  • Stadt Varel und Gemeinde Bockhorn im Landkreis Friesland,
  • Stadt Leer (Ostfriesland), Stadt Weener (Ems), Samtgemeinde Hesel, Samtgemeinde Jümme und Gemeinde Uplengen im Landkreis Leer,
  • Gemeinde Jade und Gemeinde Stadland im Landkreis Wesermarsch und
  • Gemeinde Loxstedt im Landkreis Cuxhaven.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 24. Juli 2015 Einwendungen gegen den Plan erheben.

Eingegangen sind rund 1.000 Einwendungen. Neben den Schwerpunktthemen Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelangen sowie Lärm- und Abgasemissionen wird auch eine Vielzahl anderer Bereiche (z. B. Flächenverbrauch, Jagdbeschränkungen, Existenzgefährdung, Verfahrensfehler, Minderung der Lebensqualität, Wertminderung von Wohneigentum) in den Einwendungen behandelt. Besonders richten sich die Einwendungen gegen die naturnahe Entwicklung des Standortübungsplatzes Friedrichsfeld, die Nähe der geplanten Trasse zum Seepark Lehe und die geplante Seitenentnahme (Sand). Außerdem wurden 42 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden dem Vorhabenträger zur Bearbeitung übergeben.

Aufgrund neuer oder aktualisierter Unterlagen war eine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich. Der eigentlichen Trassenverlauf der A 20 im 1. Planungsabschnitt bleibt unverändert. Die Änderungen betreffen unter anderem die Verkehrsuntersuchung sowie die schalltechnische Untersuchung. Ergänzt wurde ein Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie. Die Unterlagen haben in der Zeit vom 7. November 2016 bis einschließlich 6. Dezember 2016 bei den oben genannten Auslegungsgemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. In diesem Zeitraum waren die Unterlagen auch unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar.

Einwendungen gegen die ergänzten und geänderten Unterlagen konnten ab Auslegungsbeginn bis einschließlich 20. Dezember 2016 erhoben werden. Eingegangen sind 36 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie zehn Einwendungen, die inhaltlich die bisherigen Stellungnahme und Einwendungen ergänzen. Der Erörterungstermin fand vom 21. bis 23. Februar 2017 in Westerstede statt.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 16. April 2018. Er lag zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 3. Mai 2018 bis einschließlich 16. Mai 2018 bei den nachfolgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsicht aus:

  • Stadt Westerstede, Gemeinde Bad Zwischenahn, Gemeinde Wiefelstede und Gemeinde Rastede im Landkreis Ammerland,
  • Stadt Varel und Gemeinde Bockhorn im Landkreis Friesland,
  • Stadt Leer (Ostfriesland), Stadt Weener (Ems), Samtgemeinde Hesel, Samtgemeinde Jümme und Gemeinde Uplengen im Landkreis Leer,
  • Gemeinde Jade und Gemeinde Stadland im Landkreis Wesermarsch und
  • Gemeinde Loxstedt im Landkreis Cuxhaven.

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) weiterhin auch auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/portal/ - UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben - eingesehen werden.

Die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt und in der Nordwest-Zeitung, Ostfriesen-Zeitung, dem General-Anzeiger, der Kreiszeitung Wesermarsch, der Nordsee-Zeitung und dem Sonntagsjournal ersetzt.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist konnte der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, schriftlich angefordert werden.

Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) des Beschlusses bleibt abzuwarten.

Aussetzung der Vollziehung

Die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses vom 16. April 2018 ist gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO ausgesetzt worden. Der Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung konnte bis zum 18. Juni 2018 im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.

2. Planänderungsverfahren

Mit einem Urteil vom 11. Juli 2019 hat das BVerwG in einem parallel gelagerten Verfahren, dem Verfahren mit Az. 9 A 13.18, den dort streitgegenständlichen Planfeststellungsbeschluss für den siebten Planungsabschnitt der Bundesautobahn A 39 bei Wolfsburg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Es wird beanstandet, dass wasserrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit den 2016 erheblich verschärften Umweltqualitätsnormen für bestimmte Stoffe nicht im Planfeststellungsbeschluss bewältigt, sondern in die Ausführungsplanung verlagert wurden. Namentlich betreffe dies den Einbau zusätzlicher Retentionsbodenfilter in die bzw. statt der vorgesehenen Regenrückhaltebecken.

Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse hat die Vorhabenträgerin nunmehr die Änderung des festgestellten Planes beantragt. Die Klageverfahren gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss wurden ausgesetzt bzw. ruhend gestellt.

Gegenüber der bisherigen Planung wird die Straßenentwässerung aktuellen Planungsstandards angepasst. Hierzu werden die ursprünglich geplanten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern umgeplant. Als weitere Änderung wird die LBP-Teilmaßnahme „Entsiegelung“ der Komplexmaßnahme „Naturnahe Entwicklung des ehemaligen Standortübungsplatzes Friedrichsfeld“ von der zeitlichen Umsetzung der Gesamtmaßnahme entkoppelt, um ressourcenschonende Optimierungen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die im Zuge der planfestgestellten Sandentnahme Bekhausermoor zu verlegende Bekhauser Bäke nicht mehr vollständig auf dem Gelände der Sandentnahme hergestellt, sondern der Verlauf des südwestlichen Teilabschnitts um etwa 120 Meter nach Süden verschoben, um das potentielle Risiko eines abbaubedingten Trockenfallens zu vermeiden. Das Teilstück verbindet die alte Bekhauser Bäke mit dem Verlauf, der südöstlich um die Sandentnahme führt, und wird als naturnahes Gewässer hergestellt. Die bislang lediglich aus verkehrlichen Gründen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 28 im Bereich des Autobahndreiecks A 20/A 28 bleibt der Sache nach in ihrer bisherigen Form erhalten (Beschränkung auf zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h), soll im Zuge des ergänzenden Verfahrens vorsorglich aber auch habitatschutzrechtlich zum Schutz des FFH-Gebietes Garnholt verankert werden. Hierzu wird das entsprechende Maßnahmenblatt in den landschaftspflegerischen Maßnahmen ergänzt.

Die vorgesehenen Planänderungen wirken sich – mit Ausnahme der veränderten Gewässerverlegung ohne veränderte Flächeninanspruchnahmen – in den Gemarkungen der Gemeinden Bad Zwischenahn, Wiefelstede, Rastede, Bockhorn, Stadt Varel sowie Stadt Westerstede aus.

Im Zuge des ergänzenden Verfahrens zur 2. Planänderung wurden die fachwissenschaftlichen Grundlagen der um den Einbau von Retentionsbodenfiltern zu ergänzenden Straßenentwässerungsplanung, insbesondere der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, im erforderlichen Umfang überarbeitet. Das dem Fachbeitrag zugrunde liegende Tausalzgutachten wurde aktualisiert und ein Gutachten zur immissionsbezogenen Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen als neue Anlage hinzugefügt. Zudem wurden vorsorglich ergänzende Ermittlungen zum Ist-Zustand der Fischfauna und der Gewässerstruktur der betroffenen Wasserkörper durchgeführt und eine hydrogeologische Bewertung zur Verlegung der Bekhauser Bäke erstellt.

Für das Änderungsvorhaben besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls (Einzelfalluntersuchung) durchgeführt, um zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies wurde verneint. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Ihre Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de und dort in den negativen Vorprüfungen zur Kategorie Verkehrsvorhaben eingesehen werden.

Die geänderten Planunterlagen lagen in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 24. Juni 2020 zur allgemeinen Einsicht in folgenden Gemeinden aus:

  • Gemeinde Bad Zwischenahn,
  • Gemeinde Rastede,
  • Gemeinde Wiefelstede,
  • Gemeinde Bockhorn,
  • Stadt Westerstede,
  • Stadt Varel.

Darüber hinaus konnten die geänderten Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch im niedersächsischen UVP-Portal eingesehen werden. Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

Jede Person, deren Belange durch den geänderten Plan oder die neu in das Verfahren eingeführten Unterlagen berührt werden, konnte sich bis zum 8. Juli 2020 zu der Planung äußern. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Äußerungen, die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2015 und 2016 vorgetragen wurden, sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

Es sind insgesamt 31 Einwendungsschreiben eingegangen. Von den in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen haben sich der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Niedersachsen e. V. und der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Niedersachsen e.V., gemeinsam über ihren anwaltlichen Vertreter, sowie die Jägerschaft des Landkreises Ammerland e.V. für die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. zu dem Vorhaben geäußert. Von Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange gingen 10 Stellungnahmen ein.

Ein Erörterungstermin fand nicht statt, weil nach Ansicht der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eine weitergehende Aufklärung oder Befriedung nicht zu erwarten gewesen sei.

Der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss ist am 03.02.2021 ergangen. Die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 16.04.2018 einschließlich seiner Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie der weiteren Entscheidungen bleiben unberührt, soweit sich aus diesem Beschluss nichts anderes ergibt.

Der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss vom 03.02.2021 und die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 18.02.2021 bis 03.03.2021 zu jedermanns Einsicht aus. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen waren für die Dauer der Auslegung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde zugänglich.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fand am 31.05.2022 statt. Mit Urteil vom 07.07.2022 hat das BVerwG den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 16. April 2018 in der Gestalt des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 3. Februar 2021 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Es konnte gegenwärtig nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung des nahegelegenen FFH-Gebiets "Garnholt" durch den Eintrag von Stickstoff führt. Darüber hinausgehende Einwände des Klägers hatte das Gericht zurückgewiesen.

3. Planänderungsverfahren

Vor dem Hintergrund des Urteiles des BVerwG vom 07.07.2022 (9 A 1/21) hat die Vorhabenträgerin (seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordwest / Außenstelle Oldenburg) für den Neubau des 1. Abschnittes der A 20 eine ergänzende Planfeststellung unter Vorlage einer überarbeiteten Unterlage zur Stickstoffdeposition beantragt. Am 18.12.2023 ist der 3. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 20, 1. Bauabschnitt ergangen.

Der 3. Änderungsplanfeststellungsbeschluss konnte zusammen mit dem überarbeiteten Gutachten über die Stickstoffdepositionen im FFH-Gebiet Garnholt in der Zeit vom 24.01.2024 bis zum 06.02.2024 (einschließlich) auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde eingesehen werden. Darüber hinaus lag er als zusätzliches Informationsangebot in den Gemeinden Wiefelstede und Bad Zwischenahn und in der Stadt Westerstede aus.

Die Unterlagen können auch über den Veröffentlichungszeitraum hinaus im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2023 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beklagt.

Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) des Beschlusses bleibt daher abzuwarten.



Ein Teil der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Unterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Aktuelle Planunterlagen:

Autobahn 20
Weitere Informationen zur Planung:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.05.2015
zuletzt aktualisiert am:
09.04.2024

Ansprechpartner/in:
Jared-Lee Pavlista

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2913
Fax: (0511) 3034-2099

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