±525-kV-HGÜ-Offshore-NetzanbindungssystemBalwin1 und BalWin2, Raum Rieste bis Landesgrenze NDS/NRW Planfeststellungsabschnitt 3 („Einzellage BalWin2“)
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtvorhaben +/- 525 kv-HGÜ-Offshore Netzanbindungssysteme BalWin 1 und BalWin2 dient der Übertragung von durch Offshore-Windenergieanlagen erzeugter elektrischer Energie. Es erstreckt sich von der deutschen Außenwirtschaftszone der Nordsee bis in das Osnabrücker Land und in die nordrhein-westfälische Region Tecklenburger Land.
Landseitig werden BalWin 1 und 2 als Erdkabel geführt und dort dem gemäß regionalem Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich ausgewiesenen Verlauf in Richtung Osnabrück folgen. Mit Beginn im Raum Aurich werden die Systeme mit der Trasse des Tennet Erdkabelvorhabens BorWin5 gebündelt und weiter in Parallelführung Richtung Süden verlaufen. Dieser Parallelführungsabschnitt der Vorhaben BalWin1 und BalWin2 entlang der BorWin5-Trasse ist etwa 100 km lang und endet im Raum Bösel im Landkreis Cloppenburg. Ausgehend von Bösel verläuft die Trasse bis nördlich von Bramsche. Dort teilen sich die Vorhaben auf, BalWin1 verläuft nach Osten in Richtung Netzverknüpfungspunkt (NVP) Wehrendorf und BalWin2 verläuft nach Westen in Richtung NVP Westerkappeln. Die Trassenlänge an Land beträgt insgesamt 205 km bei BalWin 1 und 210 km bei BalWin 2.
In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.
Mit den vorliegenden Unterlagen wird die Planfeststellung für die +/- 525-kV-Gleichstromleitung BalWin1 Grenzkorridor II – Wehrendorf (BalWin1) zur Netzanbindung der Offshore-Plattform BalWin alpha beantragt. Dieser Genehmigungsabschnitt wird im Kontext des Gesamtvorhabens auch als Planfeststellungsabschnitt 4 (PFA 4) bezeichnet. Er ist der erste von vier Abschnitten des Gesamtvorhabens BalWin1 und BalWin2, der beantragt wurde.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der PFA 3. Der Planfeststellungsabschnitt 3 erstreckt sich über ca. 21 km und beginnt in der Gemeinde Rieste im Landkreis Osnabrück, südöstlich des Alfsees. Er verläuft zunächst Richtung Westen. Nach etwa 6 km verschwenkt der Verlauf der Trasse in Richtung Südwesten. An der Bundeslandgrenze von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in der Gemeinde Voltlage, endet der PFA 3 und geht in den PFA 5 über.
Die nachfolgende Trassenbeschreibung erfolgt in Fließrichtung des Stroms von Nord nach Süd:
Der PFA 3 beginnt mit dem Kreuzungsbauwerk des PFA 3 und PFA 4. Die Trasse verlässtfür etwa 1,6 km den Korridor des Raumordnungsverfahrens (ROV). Das Verlassen des ROV-Korridors bedingt sich durch die Meidung von Moorgebieten sowie durch bautechnische Randbedingungen, wie z. B. die Länge der Alternativtrassen als auch schwierige BE-Andienungen, durch die Trassenalternativen verworfen wurden. Nach der ersten Muffe erfolgt die Kreuzung des Zuleiters zum Alfsee und einer parallel verlaufenden Bahnstrecke mittels eines Rohrvortriebs. Kurz nach dem Rohrvortrieb, unterquert die Trasse die „Ueffelner Aue“ sowie die Bundesstraße 68, mehrere Fremdleitungen (Telekommunikation, Gas, Brennstoff) und Gehölz. Es folgen insgesamt vier Querungen von Straßen und Fremdleitungen (Strom, Telekommunikation, Wasser). Dann unterquert die Trasse das Gelände des Windparks Alfhausen. Es erfolgt eine Unterquerung untergeordneter Gewässer, der Zuwegungen des Windparks und Fremdleitungen (Telekommunikation, Trinkwasser, Strom). Unmittelbar nach der Muffe erfolgt eine Querung einer Straße. Nach der Querung verschwenkt die Trasse zunächst in Richtung Nordwesten, dann erfolgt ein erneuter Richtungswechsel zurück in westliche Richtung. Kurz vor der Muffe M_P3_005_BA2 verlässt die Trasse für etwa 550 m den ROV-Korridor. Das Verlassen des ROV-Korridors ist auch hier bedingt durch die Meidung von Moorgebieten sowie bautechnischer Randbedingungen und die Restflächennutzung von Flurstücken. Kurz vor dem Wiedereintritt der Trasse in den ROV-Korridor beginnt eine Unterquerung einer Forstfläche sowie der Straßen „Große Haar“ und „Balkumer Straße“ (K107) und mehrerer Fremdleitungen (Telekommunikation, Strom, Wasser). Danach erfolgt ein Richtungswechsel der Trasse in Richtung Südwesten. Nach dem Richtungswechsel erfolgt eine Querung der Straße „An der Wassermühle“ und parallel verlaufender Fremdleitungen (Telekommunikation, Strom). Es erfolgen zwei weitere Querungen von der Straße „Kohlheider Weg“ und einer Telekommunikationsleitung. Unmittelbar danach erfolgt eine Querung der Straße „Sinkeweg“. Dann werden die Straßen „Kreuzbreite“ und „In der Schneit“ sowie eine Telekommunikationsleitung gequert. Die „Bottumer Straße“ (L70) sowie eine Trink-wasserleitung wird unterquert. Im weiteren Verlauf erfolgt die Querung einer Privatstraße, einer Niederspannungsleitung sowie der „Dorfstraße“ (B218). Der weitere Verlauf ist geprägt durch Querungen diverser Wirtschaftswege sowie der Straßen „Ägypten“ und „Hackemoorstraße“. Die Trasse unterquert zwei Gräben. Etwa 140 m später erfolgt die nächste Querung. Hier wird die „Weeser Aa“ sowie die Straße „Fürstenauer Damm“ (K154) und diverse Fremdleitungen (Telekommunikation, Strom, Schmutzwasserdruckleitung) unterquert. Unmittelbar danach wird ein Privatweg gequert. Es erfolgt eine Querung der Straße „Auf dem Orte“ sowie diverser parallel verlaufender Fremdleitungen (Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation). Des Weiteren wird in ein Graben, die „Augustenstraße“, und eine Tele-kommunikations- sowie Brennstoffleitung gekreuzt. Dann erfolgt die Querung eines Grabens sowie einer Straße. Es wird ein Wirtschaftsweg sowie die Voltlager Straße (K105) inklusive Randgraben und Fremdleitungen (Gas, Telekommunikation, Strom, Trinkwasser) gekreuzt. Der „Masurenweg“ sowie Telekommunikations-, Wasser- und Stromleitungen werden unterquert. Nach weiteren 220 m erfolgt erneut eine Querung des „Masurenweg“. Der nächste Bereich ist auf Grund umwelttechnischer Belange Querungen geprägt, durch die Gräben, Forstflächen, Fremdleitungen (Telekommunikation, Wasser, Strom) und die Straße „Im Birken“ gequert werden. Die “Weeser Aa” sowie der “Rothertshausener Graben” werden unterquert. Die Trasse verläuft dann in einem ausgewiesenen Überschwemmungsschutzgebiet (ÜSG Weeser Aa). Kurz danach erfolgt die Kreuzung der Straße „Jivit“ und einer Trinkwasserleitung. Etwa 270 m weiter westlich erfolgt die Unterquerung des “Moorkanals” und einer Forstfläche. Kurz nach dieser verschwenkt die Trasse in Richtung Süden und damit in Richtung der Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren wird die Straße „Im Birken“, inklusive des begleitenden Baumbewuchses, gekreuzt. Es erfolgt eine Querung der „Rothertshausener Straße“ (K104) und einer Trinkwasser- und Telekommunikationsleitung. Aus bautechnischer Sicht endet der PFA 3 nicht an der Landesgrenze, sondern etwa 54 m südlich davon in Nordrhein-Westfalen.
Vorhabenträgerinnen sind sowohl die Amprion GmbH als auch die Amprion Offshore GmbH. Diese haben für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Limbergen, Weese, Thiene, Ueffeln, Sögeln, Steinfeld, Balkum, Südmerzen, Rieste, Lintem und für die externe Ausgleichsfläche in den Gemarkungen Essen (Oldenburg) und Nortrup beansprucht.
Die vorliegende Planung umfasst die Verlegung der Leerrohre, die Installation der Erdkabel sowie der für den Betrieb notwendigen Begleitkabel und deren anschließender Betrieb.
Vom 11.12.2025 bis zum einschließlich 10.01.2026
findet die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S.2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet. Der Plan kann in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen und heruntergeladen werden.
Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Essen (Oldb.), Gemeinde Recke, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Neuenkirchen und Stadt Bramsche abgerufen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 26.01.2026 zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls bis zum 26.01.2026 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Details zum Anhörungsverfahren und Inhalt der Planunterlagen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der oben genannten Auslegungsgemeinden zu entnehmen.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.12.2025
Ansprechpartner/in:
Maike Handt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2144
Fax: (0511) 3034-2099

