±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem NOR-11-2 (LanWin4) – Wilhelmshaven2, Landabschnitt
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtvorhaben LanWin4 umfasst die Errichtung einer ±525kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ) von der Offshore-Konverterplattform NOR-11-2 bis zum Netzverknüpfungspunkt Wilhelmshaven2 und dient dem Netzanschluss der Windparkflächen N-11.2 und N-13.1 in der Zone 3 der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).
Das Anbindungssystem LanWin4 beginnt in der Fläche N-11.2 in der AWZ. Über den Grenzkorridor III tritt die Leitung in das niedersächsische Küstenmeer ein. Sie verläuft über die Insel Baltrum und das Niedersächsische Wattenmeer bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode. Landseitig verläuft das Vorhaben in Richtung Wilhelmshaven bis zum dortigen Netzverknüpfungspunkt Wilhelmshaven 2. Die Leitung hat abschnittsübergreifend eine Gesamtlänge von ca. 225 km, davon ca. 44 km als Landkabel.
In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt: Anlandungspunkt Dornumergrode bis zur Konverterstation im Umspannwerk Wilhelmshaven2
Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abzusehen.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Dornum (Gemarkungen Westerbur, Westeraccum und Dornumergrode), in der Gemeinde Wangerland (Gemarkungen Pakens, Waddewarden, Oldorf, Tettens und Middoge), in der Stadt Wilhelmshaven (Gemarkung Sengwarden), in der Stadt Wittmund (Gemarkungen Berdum, Funnix und Buttforde) sowie in den Gemeinden Werdum (Gemarkung Werdum), Holtgast (Gemarkungen Utgast, Damsum und Fulkum), Stedesdorf (Gemarkungen Osteraccum und Thunum) und Stadt Esens (Gemarkungen Sterbur und Bensersiel) der Samtgemeinde Esens beansprucht.
Für die landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden zudem Grundstücke in der Gemeinde Friedeburg (Gemarkung Friedeburg) sowie in der Gemeinde Großheide (Gemarkung Arle) beansprucht.
Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung und den Betrieb der ±525-kV-Gleichstromleitung NOR-11-2 (LanWin4) im Landabschnitt vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zur Konverterstation im Umspannwerk Wilhelmshaven2. Die auf den Planfeststellungsbereich des Landabschnitts entfallene Trassenlänge beträgt ca. 44 km und wird vollständig als Erdkabel ausgeführt. Die Landtrasse verläuft ausgehend vom Umspannwerk im Allgemeinen in nordwestlicher Richtung, wobei auch Richtungswechsel in nördlicher, westlicher oder kurzzeitig auch südlicher Richtung vorhanden sind, und kreuzt dabei Gewässer, Land- und Kreisstraßen sowie Frei- und Erdgasleitungen. Auf den letzten 5 km läuft die Trasse zudem mit anderen Höchstspannungserdkabelvorhaben zusammen. Nach Querung des Deiches einschließlich dem direkt hinter dem Deich liegenden Münsterpolder Zuggraben sowie der Erdgasleitung EUROPIPE endet die Landtrasse an der sogenannten Übergangsmuffe vom Landkabel zum Seekabel.
Vom 11.03.2025 bis zum einschließlich 10.04.2025 fand die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß § 43a S.2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet. Der Plan konnte in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen und heruntergeladen werden. Daneben konnte der Plan im oben genannten Zeitraum auch über die Internetseiten der folgenden Gemeinden abgerufen werden: Gemeinde Dornum, Gemeinde Wangerland, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Wittmund, Samtgemeinde Esens, Gemeinde Friedeburg und Gemeinde Großheide.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 24.04.2025 zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 24.04.2025 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Eingegangen sind insgesamt 56 Äußerungen; davon waren 55 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie 1 private Einwendung.
Die Vorhabenträgerin erstellt nun zu den eingegangenen Stellungnahmen und der Einwendung jeweils eine entsprechende Gegenäußerung.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen (Auszug):
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.03.2025
zuletzt aktualisiert am:
15.05.2025
Ansprechpartner/in:
Jasmin Garcia Mendez
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2902
Fax: (0511) 3034-2099