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±525-kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-11-2 – Wilhelmshaven2, Abschnitt Seetrasse – LanWin4

Planfeststellungsbeschluss ergangen


Das Gesamtvorhaben LanWin4 umfasst die Errichtung einer ±525 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform Nor-11-2 über Baltrum bis zum Netzverknüpfungspunkt (NVP) Wilhelmshaven2 in Niedersachsen und dient dem Netzanschluss der Windparkflächen N-11.2 und N-13.1.

Die LanWin4-Leitung beginnt nordwestlich von Baltrum in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Sie ist mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor N-III in das Küstenmeer geführt werden. Im Küstenmeer folgt LanWin4 dem Baltrum-Korridor. Im Anschluss quert die Trasse die Insel Baltrum sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Dornumergrode (Landkreis Aurich) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes nahe Dornumergrode das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. An Land verläuft die Trasse weiter bis zum NVP Wilhelmshaven2. Insgesamt beträgt die Trassenlänge von LanWin4 ca. 225 km, davon 181 km auf See und rund 44 km zu Lande.

In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt: 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode (Seetrasse).

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Der Abschnitt der geplanten Trasse vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode beträgt ca. 36 km. LanWin4 verläuft dabei in südöstlicher Richtung auf den Nordstrand von Baltrum zu. Baltrum wird vorwiegend über eine Kabelschutzrohranlage gequert, die im Horizontalspülbohrverfahren hergestellt wird. Die Trasse führt im Weiteren durch das Watt und das Riffgat zum Anlandungspunkt Dornumergrode. Hier erfolgen der Landzugang wiederum über eine durch Horizontalspülbohrverfahren hergestellte Kabelschutzrohranlage sowie der Anschluss an den Landkabelabschnitt der Leitung mittels einer Übergangsmuffe.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 18.12.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Die möglicherweise durch das Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls die Möglichkeit bis zum 18.12.2024 eine Stellungnahme abzugeben.

Innerhalb der Frist für die Einwendungen und Stellungnahmen gingen 40 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Bis zum 05.02.2025 wurde nach vorheriger gewährter Fristverlängerung eine weitere Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange übersandt. Außerdem ging eine Äußerung einer Naturschutzvereinigung ein.

Da im Anhörungsverfahren keine privatrechtlichen Stellungnahmen eingegangen sind, fand gem. § 43a Nr. 3a EnWG kein Erörterungstermin statt. Um dennoch die kritischen bzw. problematischen Punkte aus den eingegangenen Stellungnahmen besprechen zu können, hat die Planfeststellungsbehörde vereinzelt Behördentermine online als WebKonferenz durchgeführt.

Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 04.03.2026.

Vom 16.04.2026 bis einschließlich 30.03.2026 kann der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde eingesehen werden.

Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, als bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EnWG).



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Aktuelle Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Hinweis:

Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2024
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2026

Ansprechpartner/in:
Madeleine Zander

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2039
Fax: (0511) 3034-2099

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