±525-kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform BalWin epsilon– Werderland, Abschnitt Seetrasse für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Anlandungspunkt Ostbense – BalWin5 (NOR-9-4)
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtvorhaben BalWin5 umfasst die Errichtung einer ±525 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform BalWin epsilon über Langeoog bis zum Netzverknüpfungspunkt (NVP) Werderland in Niedersachsen und dient dem Netzanschluss der Windparkflächen N-9.4 und N-9.5.
Die BalWin5-Leitung beginnt nördlich der Insel Langeoog in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Sie ist mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor N-III in das Küstenmeer geführt werden. Die Trasse quert die Insel Langeoog sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Ostbense (Landkreis Wittmund) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes nahe Ostbense das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. An Land verläuft die Trasse weiter bis zum NVP Werderland. Insgesamt beträgt die Trassenlänge von BalWin5 ca. 325 km, davon 210 km auf See und rund 115 km zu Lande.
In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt: 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Ostbense (Seetrasse).
Dieser Abschnitt der geplanten Trasse vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Langeoog bis zum Anlandungspunkt Ostbense beträgt ca. 43 km. Nördlich der Insel Langeoog knickt die Trasse Richtung Osten ab und verläuft dann parallel zur Insel. Im Anschluss knickt die Trasse Richtung Süden und trifft nördlich der Meierei auf die Insel Langeoog. Diese wird mittels gesteuertem Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD) unterquert. Südlich von Langeoog verläuft die Trasse durch das Watt und das Riffgat zum Anlandungspunkt Ostbense. Hier erfolgen der Landzugang wiederum über eine durch Horizontalspülbohrverfahren hergestellte Kabelschutzrohranlage sowie der Anschluss an den Landkabelabschnitt der Leitung mittels einer Übergangsmuffe.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum, der Gemarkung Ostbense der Gemeinde Neuharlingersiel, der Gemarkung Langeoog der Gemeinde Langeoog sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer Ost und West beansprucht.
Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom
31.03.2026 bis zum 30.04.2026 (einschließlich)
unter dem Titel „Planfeststellungsverfahren BalWin5 Seeseite“ auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf der Internetseite der Auslegungsgemeinden Langeoog, Neuharlingersiel und Dornum wird mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann sich bis einschließlich 15.05.2026 zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 15.05.2026 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Unterlagen (Auszug)
Hinweis:
Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2026
Ansprechpartner/in:
Madeleine Zander
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2039
Fax: (0511) 3034-2099

