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380-kV-Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Nord: Landesgrenze Niedersachsen / Schleswig-Holstein – Stadorf

Planfeststellungsverfahren


Das Gesamtprojekt beinhaltet den Neubau einer ca. 150 km langen 380-kV-Höchstspannungsleitung von den Ämtern Büchen / Breitenfelde / Schwarzenbek-Land über Lüneburg / Samtgemeinde Gellersen / Samtgemeinde Ilmenau und Stadorf nach Wahle. Das in der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) unter der Nummer 58 festgelegte Leitungsvorhaben verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die in Niedersachsen befindlichen Abschnitte verlaufen, im antragsgegenständlichen Abschnitt Nord, von der Landesgrenze NiedersachsenSchleswig Holstein bis zum Umspannwerk Stadorf sowie im Abschnitt Süd, der Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahren ist, vom Umspannwerk Stadorf zum Umspannwerk Wahle.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist:

  • der Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Stadorf_Nord – Melbeck (LH-10-3060) mit einer Länge von 22,9 Kilometern und 60 Masten
  • der Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Melbeck – Sahms (LH-14-339) mit einer Länge von 32,9 Kilometern und 84 Masten
  • die Umverlegung (11,2 km, 28 Maste) und teilweise Rückbau (11,8 km, 26 Maste) der 380-kV-Bestandsleitung Stadorf_Nord – Melbeck (LH-10-3021)
  • die Umverlegung (16,0 km, 42 Maste) und teilweise Rückbau (8,6 km, 22 Maste) der 380-kV-Bestandsleitung Melbeck – Krümmel (LH-14-3106)
  • der Rückbau der 110-kV-Freileitung (LH-14-1167) auf 4,7 km mit 13 Masten sowie die Leitungsmitnahme dieser Leitung auf dem Gestänge der Neubauleitung (LH-14-339) von Mast 1004 bis Mast 1023 (6,9 km, 21 Masten) und auf dem Gestänge der Bestandsleitung (LH-14-3106) von Mast 1424 bis 1432 (2,9 km, 9 Masten)
  • die Mitführung der 110-kV-Leitung (LH-14-1168) auf dem Gestänge der Bestandsleitung (LH-14-3106) von Mast 1404 bis Mast 1411 (2,5 km, 8 Masten)
  • Provisoriumskorridore
Die beantragte Neubauleitung (LH-10-3060) verlässt das UW Stadorf_Nord in nördlicher Richtung und verläuft parallel zu der 380-kV-Bestandsleitung (LH-10-3021). Am Mast 2016 verschwenkt die geplante 380-kV-Neubauleitung leicht nach Nordwesten, dem Trassenverlauf der 380-kV-Bestandsleitung weiterhin folgend. Zum Schutz des Wohnumfeldes der Ortschaft Velgen verläuft die Neubauleitung nach der Kreuzung der Kreisstraße K44 auf der westlichen Seite der bestehenden Bahnstromleitung Bl. 460. Die 380-kV-Bestandsleitung wird ebenfalls verschwenkt und westlich der Bahnstromleitung Bl. 460 neugebaut. Beide 380-kV-Leitungen schließen nördlich von Velgen in den bestehenden Trassenkorridor der 380-kV-Bestandsleitung wieder an. Die Neubauleitung verläuft ab dort wieder östlich parallel zu der Bestandsleitung. Östlich von Barnstedt verschwenken die beiden 380-kV-Leitungen in westliche Richtung, um die Ortschaft Kolkhagen westlich zu umgehen. Nachdem Kolkhagen passiert wurde, verschwenken beide Trassen zurück Richtung Nordosten, verlaufen zwischen den Ortschaften Embsen und Melbeck dicht östlich an der Kreisstraße 33 entlang und binden in das geplante UW Melbeck ein.

Ab dem geplanten UW Melbeck beginnt die ebenfalls im Abschnitt Nord zu der Ostniedersachsenleitung gehörende 380-kV-Leitung Melbeck – Sahms (LH-14-339). Aufgrund der Neueinbindung der 380-kV-Bestandstrasse LH-10-3021, beginnt am UW Melbeck nun die ebenfalls umzubauende 380-kV-Leitung Melbeck – Krümmel (LH-14-3106). Ab dem geplanten UW Melbeck verlaufen beide 380-kV-Leitungen in nordwestliche Richtung, um die Hansestadt Lüneburg und die Ortschaft Rettmer zu umgehen und kreuzen zwischen den Masten 1010 und 1011 bzw. 1410 und 1411 die Kreisstraße K17. Im weiteren Verlauf schwenken die geplanten Leitungen Richtung Nordosten in Richtung der Ortschaft Oedeme. Es erfolgt eine erneute Verschwenkung der beiden Leitungen nach Nordwesten, um die Ortschaft Reppenstedt zu umgehen. Dort verlaufen die beiden Leitungen entlang des Bestandskorridors der 380-kV-Leitung. Die beiden 380-kV-Leitungen verschwenken dann in Richtung Norden und kreuzen die Kreisstraße K50 und die umgebaute 380-kV-Leitung LH-14-3061 schließt an die bestehende Bestandsleitung wieder an. Die Neubauleitung verläuft dann parallel östlich zur Bestandsleitung. Die Neubauleitung verläuft nun parallel zu der Bestandstrasse südwestlich an der Ortschaft Mechtersen vorbei. Südlich der Ortschaft Radbruch knickt die Leitung nach Osten ab, quert die Kreisstraße K42 und die Bundesautobahn A39 und verläuft dann parallel zur B404 zwischen den Ortschaften Rott und Handorf hindurch. Hinter den beiden Ortschaften queren die beiden Leitungen erneut die B404 und verlaufen nun östlich der Bundesstraße B404 weiter in Richtung Norden. Südwestlich von Eichholz verschwenkt die Leitung zunächst nach Nordosten und kurz anschließend nach Norden. Vor Erreichen des Elbufers wird die Ortschaft Tespe und die Landesstraße L217 gekreuzt. Mittig der Elbe verläuft die Landesgrenze zwischen Niedersachen und Schleswig-Holstein, sodass die Leitung mit der Überquerung der Elbe dann in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde Schleswig-Holstein übergeht.

Vom 05.03.2026 bis einschließlich zum 04.04.2026

können die Planunterlagen unter dem Titel „380-kV-Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Nord: Landesgrenze NI/SH - Stadorf“ auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a EnWG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf der Internetseite der Auslegungsgemeinden wird mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.

Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 20.04.2026 zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird bis zum 20.04.2026 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Unterlagen (Auszug)

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2026

Ansprechpartner/in:
Sarah Jürga

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2038
Fax: (0511) 3034-2099

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