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380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Abschnitt 3

Planfeststellungsbeschluss ergangen


Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 in Verbindung mit (i.V.m.) Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des UVPG.

Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen:

Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig.

Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem UW Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der

  • Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung,
  • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und
  • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost.

Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf.

Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3.

Für das Neubau- und Rückbauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 3 werden Grundstücke in den Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Garrel (Gemarkung Garrel) sowie in der Stadt Cloppenburg (Gemarkung Cloppenburg) beansprucht.

Für die Wegenutzung werden Grundstücke in den Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Garrel (Gemarkung Garrel), Großenkneten (Gemarkung Großenkneten), Lastrup (Gemarkung Lastrup) sowie in der Stadt Cloppenburg (Gemarkung Cloppenburg) beansprucht.

Die Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Essen (Oldenburg) (Gemarkung Essen (Oldenburg)), Großenkneten (Gemarkung Großenkneten) sowie die Stadt Friesoythe (Gemarkung Altenhoythe) sind durch Kompensationsflächen, die zum Teil auch außerhalb des Trassenbereichs liegen, betroffen.

Der Abschnitt 3 beginnt am neu zu errichtendem UW Garrel Ost, endet am neu zu errichtendem UW Cappeln West und umfasst ca. 25 km.

Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung (LH-14-325) zwischen den beiden UW Garrel Ost und Cappeln West, den Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) von Mast 125 bis zum Portal im UW Cloppenburg Ost, die Mitnahme der 110-kV-Leitung (LH-14-143) des Verteilnetzbetreibers Avacon zwischen dem neuen UW Garrel Ost und dem bestehenden UW Cloppenburg Ost inkl. der Ein- und Ausschleifung der Leitung sowie die Ein- und Ausschleifung der 110-kV-Bestandsleitung (LH-14-114) in das neue UW Cappeln West zwischen den Masten 9 und 12 inkl. dem Rückbau von zwei Bestandsmasten, wodurch die Leitungen LH-14-144 und LH-14-114 neu entstehen.

Weitere Gegenstände sind die Provisorien für die 220-kV-Bestandsleitung, die 110-kV Provisorien im Nahbereich des UW Cappeln West sowie die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen.

Vom 09.09.2021 bis einschließlich 08.10.2021 erfolgte die Auslegung des Plans. Die Auslegung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form.

Der Plan konnte in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde unter dem Titel „380-kV-Ltg CCM PFA3 UW Garrel_Ost - Cappeln_West“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Darüber hinaus lagen die Unterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in den folgenden Gemeinden aus:

Gemeinde Cappeln (Oldenburg), Gemeinde Emstek, Gemeinde Essen (Oldenburg), Gemeinde Garrel, Gemeinde Großenkneten, Gemeinde Lastrup, Stadt Cloppenburg, Stadt Friesoythe.

Der Plan ist auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 08.11.2021 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 08.11.2021 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

523 natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem haben 47 Träger öffentlicher Belange insgesamt 51 Stellungnahmen abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Eingriffe in Natur und Landschaft, Einzelstandorte von Masten, Trassenverlauf, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Wertminderungen von Grundstücken.

Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Vom 14.02.2023 bis einschließlich 06.03.2023 wurde anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Online-Konsultation war nicht öffentlich. Die Teilnahme war für diejenigen bestimmt, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert hatten, sowie für Betroffene. Der zu erörternde Sachverhalt wurde in dem o.g. Zeitraum für die an der Online-Konsultation Teilnahmeberechtigten in anonymisierter Form auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) bereitgestellt.

Insgesamt äußerten sich sechs Träger öffentlicher Belange und 31 Private im Rahmen der Online-Konsultation.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 14.08.2023.

Vom 23.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023

kann der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen wird aufgrund des § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Daneben liegen die Planunterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Gemeinde Cappeln (Oldenburg), der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Essen (Oldenburg), der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Großenkneten, der Gemeinde Lastrup, der Stadt Cloppenburg sowie der Stadt Friesoythe aus.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt, soweit eine Ersetzung der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, nach § 74 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 VwVfG gegenüber denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Vereinigungen und den übrigen Betroffenen mit dem Ende der zweiwöchigen Auslegungsfrist als zugestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.


Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichter Plan (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.09.2021
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2024

Ansprechpartner/in:
Viktor Theurer

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2917
Fax: (0511) 3034-2099

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