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Verkehrslandeplatz Emden

Antrag auf Änderung der Flugplatzgenehmigung


Die Flugplatz Emden GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Schmidt, Gorch-Fock-Str. 103, 26721 Emden, hat die Erweiterung der Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Emden auf die Zulassung von Hubschraubern bis max. 10 Tonnen Abfluggewicht gemäß § 6 Absatz 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beantragt.

Die Antragsunterlagen liegen bis zum 20. April 2023 zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben berührt werden, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Standort Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg, eine Stellungnahme abgeben. Nicht ortsansässige betroffene Grundstückseigentümer sollen von den Pächtern oder Verwaltern der Grundstücke über das Vorhaben unterrichtet werden.

Antragsunterlagen

Flugplatz (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pixabay.com

Flugplatz (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2023

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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