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Segelfluggelände „Berliner Heide“ in Eldingen

Antrag auf Änderung der Flugplatzgenehmigung


Der Verein für Luftsport Südheide, Zum Welft 2, 29351 Eldingen, hat am 10.03.2023 die Änderung der Genehmigung des Segelfluggeländes „Berliner Heide“ nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. §§ 54 bis 60 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beantragt.

Weiterhin ist eine Regelung des Flugplatzverkehrs gemäß § 22 LuftVO vorgesehen.

Die Antragsunterlagen liegen in den Samtgemeinden Lachendorf und Hakensbüttel bis zum 12.01.2024 zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben berührt werden, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Standort Hannover, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, eine Stellungnahme abgeben. Nicht ortsansässige betroffene Grundstückseigentümer sollen von den Pächtern oder Verwaltern der Grundstücke über das Vorhaben unterrichtet werden.

Antragsunterlagen:

Segelflugzeug Bildrechte: www.pixabay.com

Segelflugzeug (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2023

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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