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Hubschrauber-Sonderlandeplatz am Zentralklinikum Diepholz

Antrag auf Genehmigung der Anlage und Betrieb gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz


Die Landkreis Diepholz Grundstück GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 26.09.2023 einen Antrag auf Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes gemäß § 6 LuftVG gestellt.

Es ist beabsichtigt, den Landeplatz als Dachlandeplatz auf dem Neubau zu errichten. Der beantragte Hubschraubersonderlandeplatz soll für Hubschraubereinsätze, die im unmittelbaren Zusammenhang mit medizinischen Noteinsätzen oder dem medizinischen Versorgungsautrage des Krankenhauses (Primär- und Sekundäreinsätze) stehen. Die Zulassung von Nachtflugbetrieb sowie die Zulassung von Flugbetriebszeiten rund um die Uhr mit Flugbetriebsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist beantragt.

Die Träger öffentlicher Belange werden durch Übersendung einer Ausfertigung am Genehmigungsverfahren beteiligt. Darüber hinaus werden die Bürger der Stadt Twistringen und des Landkreises Diepholz durch die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Antrages nebst Unterlagen beteiligt.

Die Antragsunterlagen liegen bei der Stadt Twistringen und dem Landkreis Diepholz bis zum 04.03.2024 zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Rechte, insbesondere Eigentum oder Gesundheit, durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können, kann zu dem Vorhaben bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Twistringen oder dem Landkreis Diepholz eine Stellungnahme abgeben.

Antragsunterlagen:

Segelflugzeug Bildrechte: www.pixabay.com

Rettungshubschrauber (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
26.01.2024

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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