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Sperrung der L 202 bei Bruchhausen-Vilsen Richtung B 6 ab 1. Dezember

Sanierung von Schadstellen und Fertigstellung der Inseln an der B 6


Die Landesstraße 202 im Bereich zwischen dem Kreisel in Bruchhausen-Vilsen und dem Zubringer zur Bundesstraße B 6 (Landkreis Diepholz) wird ab Montag, 1. Dezember, für voraussichtlich eine Woche gesperrt. Grund sind Arbeiten im Zuge der Strecke. Das teilt der Geschäftsbereich Nienburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit.

Konkret werden die aktuell noch fehlenden Verkehrsinseln an der B 6 hergestellt. Außerdem erfolgt in einigen Abschnitten der L 202 eine Schadstellensanierung.

Für die Dauer der Arbeiten wir eine Umleitungsstrecke eingerichtet (siehe Karte). Diese führt ab dem Kreisel in Bruchhausen-Vilsen über die K 140 (Ostlandstraße – Homfelder Straße) auf die K 135 (Homfelder Chaussee) zur B 6. Verkehrsteilnehmer, die nach Bruchhausen-Vilsen wollen, folgen der Umleitung in entgegengesetzte Richtung. Die B 6 bleibt während der Umsetzung der Maßnahme befahrbar.

Die NLStBV dankt für das Verständnis der Verkehrsteilnehmer bittet um Vorsicht am Baustellenbereich.

Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden.


Hinweis zur Vollsperrung und zu den Umleitungsverkehren:

Diese Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer evtl. halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet jedoch den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.

Die dann eingerichteten Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden. Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt/Gemeinde zuständig.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN / NLStBV
Für die Dauer der Arbeiten wir eine Umleitungsstrecke eingerichtet.
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2025

Ansprechpartner/in:
Lisa Hustedt

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 39
31582 Nienburg
Tel: (05021) 606-222
Fax: (05021) 606-200

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