Radwegeneubau an der B 215 mit Fahrbahnsanierung: Vollsperrung ab Montag, 30. März
Arbeiten im 1. BA starten
Die Arbeiten für den Radwegneubau von Müsleringen nach Stolzenau im Zuge der Bundesstraße B 215 gehen ins Volle. Zuerst wird die bestehende Fahrbahn (B 215) im ersten vorgesehenen Bauabschnitt von Stolzenau nach Müsleringen saniert und anschließend mit dem Neubau des Radweges begonnen. Die für die Sanierung der Straße notwendige Vollsperrung wird ab kommenden Montag, 30. März, eingerichtet. Das teilt der Geschäftsbereich Nienburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit.
Die Kosten der Fahrbahnsanierung im ersten Bauabschnitt liegen bei circa 1,3 Millionen Euro.
Der Radwegneubau im Zuge der Bundesstraße B 215 hat eine Gesamtlänge von circa zwölf Kilometern und wird in drei Bauabschnitten hergestellt. Der erste liegt zwischen Stolzenau und Müsleringen, der zweite zwischen Müsleringen und Dierstorf und der dritte zwischen Dierstorf und Glissen. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 1,7 Millionen Euro.
Insgesamt werden die Bauarbeiten, für den Radwegneubau samt der Fahrbahnsanierung, für alle Abschnitte bis voraussichtlich Ende 2028 dauern. Die Ortsdurchfahrt Müsleringen ist nicht direkt von der Sperrung betroffen.
Für die Dauer der ersten Vollsperrung wird für die Verkehrsteilnehmer eine Umleitung eingerichtet. Diese führt ab Stolzenau weiter über die B 441, dann in Uchte auf die B 61 bis nach Harrienstedt auf die B 215. Der aus Süden kommende Verkehr folgt der Umleitung in die entgegengesetzte Richtung (siehe Karte).
Die NLStBV dankt für das Verständnis der Anwohner und Anwohnerinnen und bittet um Vorsicht im Baustellenbereich.
Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis zur Vollsperrung/Umleitungsverkehren:
Diese Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und
-abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer evtl. halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet jedoch den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.03.2026
Ansprechpartner/in:
Lisa Hustedt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
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31582 Nienburg
Tel: (05021) 606-222
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