L 90 / L 93: Verbesserte Sicherheit durch neue Ampelanlage und getrennte Abbiegespuren in Melle
Bauarbeiten beginnen am 10. November
Am 10. November beginnen die Arbeiten für den Umbau des Knotenpunktes der Landesstraßen 90 (Oldendorfer Straße) und 93 (Westumgehung) im Bereich der Stadt Melle (Landkreis Osnabrück). Eine neue Ampelanlage und getrennte Abbiegespuren auf der L 90 sollen zukünftig die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich erhöhen. Bis voraussichtlich 19. Dezember müssen sich Verkehrsteilnehmer auf Verkehrsbehinderungen aufgrund der Bauarbeiten einstellen.
Bislang ist der Kreuzungsbereich Oldendorfer Straße und Westumgehung im Nordwesten von Melle mit keiner Ampelanlage ausgestattet. Zukünftig wird der Verkehr mithilfe einer Ampelanlage geregelt. Die Oldendorfer Straße (L 90) erhält zum Abbiegen auf die Westumgehung bzw. Oldendorfer Straße eine Links- sowie Rechts-Abbiegespur. Dazu wird die Straße im Bereich der Kreuzung verbreitert und ein Teilstück des Radweges angepasst. Diese bauliche Umgestaltung hat das Ziel, dass zukünftig die Sicherheit für die Radfahrer erhöht wird und die Verkehrsteilnehmer sicher auf die Westumgehung (L 93) einbiegen können.
Während den Bauarbeiten müssen sich Verkehrsteilnehmer auf Verkehrsbehinderungen einstellen, da die Arbeiten unter Vollsperrung der L 90 stattfinden. Die Westumgehung (L 93) ist dagegen durchgehend befahrbar.
Für die Dauer der Baumaßnahme wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt über Oldendorf, Melle-Buer und Eicken-Bruche. Diese Umleitung ist auch für die Gegenrichtung vorgesehen. Für die Radfahrer wird eine Umleitung über das Gemeindestraßennetz eingerichtet.
Die Bauarbeiten dauern ungefähr sechs Wochen und sind voraussichtlich bis zum 19. Dezember abgeschlossen. Witterungsbedingte Verzögerungen sind nicht ausgeschlossen.
Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer um Aufmerksamkeit im Baustellenbereich dankt allen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Beeinträchtigungen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.11.2025
Ansprechpartner/in:
Christine Wehlage
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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