L 90: Erneuerung eines Durchlasses zwischen Bissendorf-Wissingen und Melle-Westerhausen
Vollsperrung der Mindener Straße ab dem 4. Mai
Am Montag, 4. Mai, beginnen die Bauarbeiten für die Erneuerung eines Durchlasses an der Landesstraße 90 in Bissendorf-Ellerbeck (Landkreis Osnabrück). Verkehrsteilnehmer müssen sich bis Anfang Juni auf Behinderungen einstellen, da ein Abschnitt der Mindener Straße (L 90) zwischen Bissendorf-Wissingen und Melle-Westerhausen für die Dauer der Arbeiten voll gesperrt wird.
In Bissendorf-Ellerbeck ist ein Schaden an einem Durchlass aufgetreten. Dadurch ist im Seitenraum der Mindener Straße eine Einbruchstelle entstanden, weshalb die Fahrbahn halbseitig gesperrt werden musste. Nun wird dieser Durchlass erneuert. Um örtliche Synergien zu nutzen, werden zudem kleinflächige Schadstellen an der Fahrbahn beseitigt. Die Bauarbeiten müssen aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der Arbeitsschutzbestimmungen unter Vollsperrung ausgeführt werden. Die Vollsperrung der L 90 beginnt am Knotenpunkt Mindener Straße (L 90) / Ellerbecker Straße (K 327) / Stepkeweg und endet in Westerhausen.
Eine Umleitung wird ab Wissingen über die Bahnhofstraße / Wissinger Straße (L 85) bis nach Bissendorf und über die Meller Straße / Üdinghauser Straße / Gesmolder Straße (K 228) bis nach Melle-Gesmold eingerichtet. Von dort führt die Umleitung über die Westerhausener Straße (K 221) bis nach Westerhausen.
Für die Gegenrichtung ist die Umleitung ab Westerhausen über die Holster Straße (K 221) bis nach Niederholsten und über die Schledehauser Straße / Gramberger Straße / Astruper Straße (K 326) bis nach Schledehausen vorgesehen. Ab Schledehausen werden die Verkehrsteilnehmer über die Krevinghauser Straße (L 85) nach Wissingen geführt.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich rund 3,5 Wochen. Witterungsbedingte Verzögerungen sind nicht auszuschließen.
Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer um Aufmerksamkeit im Baustellenbereich und dankt allen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Beeinträchtigungen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.04.2026
Ansprechpartner/in:
Christine Wehlage
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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