B 74 OU Ritterhude: Bestimmung der bestmöglichen Variante erfordert größeren Prüfungsumfang
Vorstellung der Vorzugsvariante verschiebt sich auf den Jahreswechsel 2026/2027
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bestimmt aktuell die bestmögliche Variante für die B 74 Ortsumfahrung von Ritterhude. Das erfordert einen größeren naturschutzfachlichen Prüfungsumfang als bisher angenommen. Die öffentliche Vorstellung der Vorzugsvariante verschiebt sich daher auf den Jahreswechsel 2026/2027. Ausschlaggebend sind aufwändigere Ausnahmeprüfungen sowie neue fachliche Anforderungen an alternative Varianten. Diese neuen Anforderungen machen zusätzliche Kartierungen im FFH‑Gebiet Reithbruch notwendig.
Die B 74 Ortsumfahrung Ritterhude soll den motorisierten Verkehr verlagern und damit die Verkehrssituation und die Lebensqualität in den Ortschaften im Landkreis Osterholz verbessern. Gleichzeitig sollen die neuen Betroffenheiten für Mensch und Natur so gering wie möglich gehalten werden. „Daher legt die NLStBV größten Wert auf gründliche Untersuchungen der Umweltauswirkungen, auf ein rechtssicheres Verfahren und auf eine transparente Information der Öffentlichkeit“, sagt Annette Padberg, Projektbereichsleiterin des regionalen Geschäftsbereichs Lüneburg der NLStBV.
Die FFH‑Verträglichkeitsprüfungen haben im zweiten Halbjahr 2025 ergeben, dass die Ostvariante stärker in die Vogelschutzgebiete Hammeniederung und Blockland eingreifen würde als zuvor angenommen. Nach EU‑ und Bundesnaturschutzrecht sind in solchen Fällen zusätzliche Ausnahmeprüfungen nötig. Diese Prüfungen laufen bereits, gestalten sich jedoch umfangreicher und zeitintensiver als erwartet. Zusätzlich erhöht das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfungen die Prüfanforderungen für alternative Varianten. Die NLStBV erweitert daher den Prüfungsumfang, um alle Varianten nach den gleichen aktuellen Maßstäben beurteilen zu können.
Zusätzliche Untersuchungen im FFH-Gebiet Reithbruch nötig
Die erweiterten fachlichen Anforderungen betreffen insbesondere das FFH-Gebiet Reithbruch. Um rechtssicher zu belegen, dass alternative Trassenverläufe durch dieses Gebiet nicht infrage kommen, werden hier im Mai und Juni 2026 zusätzliche Kartierungen der Biotop- und Lebensraumtypen durchgeführt. Für die Arbeiten ist der Zutritt zu den betreffenden Flächen erforderlich. Die NLStBV wird hierzu rechtzeitig auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zugehen.
„Uns ist bewusst, dass viele auf eine Entscheidung warten. Die aktuellen naturschutzfachlichen Anforderungen sind sehr komplex“, erklärt Padberg von der NLStBV. „Die bestmögliche Variante lässt sich nur bestimmen, wenn alle fachlichen Fragen geklärt sind. Die zusätzlichen Kartierungen liefern hierfür wichtige Daten, die für eine eindeutige Bewertung notwendig sind. Uns ist wichtig, dass dieses Projekt auf einer nachvollziehbaren und fachlich belastbaren Basis vorangeht.“
Nächste Schritte
Die NLStBV schließt in Zusammenarbeit mit den Fachbüros die Ausnahmeprüfungen ab und berücksichtigt dabei die Kartierungen im FFH‑Gebiet Reithbruch. Danach stimmt sie das Gesamtergebnis des Alternativenvergleichs mit den zuständigen Stellen, insbesondere dem Bundesministerium für Verkehr, ab. Die Veröffentlichung der Vorzugsvariante ist nach aktuellem Stand zum Jahreswechsel 2026/2027 vorgesehen.
Informationen zur B 74 neu
Auf der Projektwebsite zur B 74 Ortsumfahrung Ritterhude informiert die NLStBV kontinuierlich über den aktuellen Stand und die neuesten Entwicklungen im Projekt: www.strassenbau.niedersachsen.de/b74/. Hier können sich Interessierte auch über die Arbeit des Dialogforums informieren, Protokolle der vergangenen Sitzungen einsehen oder den Newsletter abonnieren. Fragen, Hinweise und Anregungen zur B 74 Ortsumfahrung Ritterhude nimmt die NLStBV unter B74OURitterhude@ifok.de entgegen.
Die Ortsumfahrung Ritterhude – ein Projekt mit langer Historie
Die B 74 verknüpft den Landkreis Osterholz mit den Metropolregionen Bremen und Oldenburg und bildet den Anschluss ans Fernstraßennetz. Zudem stellt sie einen Teil der Verbindung Schleswig-Holsteins und Skandinaviens nach Nordwest-Niedersachsen und den Niederlanden dar. Als Hauptverbindung zwischen Osterholz-Scharmbeck und Bremen hat die B 74 mit den Ortsdurchfahrten Ritterhude und Scharmbeckstotel eine hohe Bedeutung. Um die Strecke zu entlasten und die bestehende Westumfahrung Osterholz-Scharmbeck fortzuführen, fand die Ortsumfahrung Ritterhude bereits 1992 Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan.
1997 erfolgte das Raumordnungsverfahren, was 1999 mit der landesplanerischen Feststellung abschloss. In den Voruntersuchungen kamen zehn Varianten infrage, aus denen die östliche Verlegung der B 74 in die Hammeniederung als Vorzugsvariante hervorging. Fehlende Unterlagen zur Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung verzögerten jedoch die Linienbestimmung. Erst 2015 konnte die Ostvariante durch das Bundesverkehrsministerium linienbestimmt und die Planung fortgesetzt werden – mit der Auflage, dass eine Aktualisierung des Alternativenvergleichs Teil der weiteren Planung sein müsse. In dem Vergleich muss insbesondere die bisherige Bewertung des Vogelschutzgebietes Hammeniederung umfangreich konkretisiert und in Bezug auf den Natura-2000-Gebietsschutz untersucht werden. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Ortsumfahrung in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Seit dem 01.Januar 2021 ist der Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV für das Projekt zuständig. Zuvor lag die Verantwortung beim Geschäftsbereich Stade.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.03.2026
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

