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B 498: Felssicherung zwischen Oker und Okertalsperre

Vollsperrung aufgrund akuter Felssturzgefahr


GOSLAR. Die Bundesstraße B 498 wird ab Donnerstag, den 18. März 2021 zwischen Romkerhall und der Okertalsperre aufgrund akuter Felssturzgefahr für den Straßenverkehr gesperrt.

Die Übersteigung zur regelmäßigen Felsberäumung und Kontrollen im Herbst 2020 ergab, dass im Felskomplex der Rabenklippen gelockerte und kritische Felsbereiche vorhanden sind, die als akut absturzgefährdet einzustufen sind. Aus diesen können insbesondere nach den vergangenen Wintermonaten und der periodischen Einwirkungen von Frost jederzeit neue Felsstürze eintreten.

Für eine Sofortsicherung an den Rabenklippen war die Ausführung eines Fangzaunes für Dezember 2020 bis Januar 2021 vorgesehen.

Die Arbeiten konnten allerdings aufgrund von Lieferengpässen und den vorherrschenden ungünstigen Witterungsbedingungen nicht in dem mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Goslar abgestimmten Zeitfenster abgeschlossen werden.

Aktuell stehen nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Goslar naturschutzrechtliche Regelungen gegen eine Fortsetzung der Errichtung des Fangzaunes im Randbereich der Bundesstraße, da ein mögliches Brutgeschehen in dem auf der Rabenklippe vorhandenen Wald-Falken-Horst gefährdet ist.

Eine qualifizierte Beurteilung der zurzeit bestehenden Gefährdungslage kann nicht erfolgen, da eine Übersteigung mit handnaher Besichtigung der kritischen Felsbereiche aus Belangen des Naturschutzes aktuell nicht gestattet wird. Nach Einschätzung des Brutgeschehens durch einen Fachmann ist dieses eventuell im April wieder möglich.

Wegen dieser nicht überprüfbaren und überwachbaren Gefährdungslage und des hohen Schadenpotentials im Falle eines Felssturzes wird die B 498 vorsorglich für den Verkehr gesperrt, bis eine Übersteigung mit Kontrollen an den kritischen Felsbereichen möglich ist und eine provisorische Lösung in Form von Big-Bags über etwa 100 Meter errichtet werden kann oder der Fangzaun fertiggestellt ist. Nach einer Übersteigung kann eine Einstufung der Gefährdungssituation neu bewertet werden um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Sollte sich im April ein mögliche Brutgeschehen nicht bestätigen, können die Arbeiten am Fangzaun fortgesetzt werden. In diesem Fall wird die Vollsperrung nach Abschluss der Arbeiten im Mai aufgehoben.

Sollte der Falke in den Rabenklippen brüten wird eine provisorische Lösung mit Big-Bags im Seitenraum angestrebt, die dann bereits im April zu einer Aufhebung der Vollsperrung führen kann. Die Aufhebung der Vollsperrung kann aber nur dann erfolgen, wenn auch eine Übersteigung der Rabenklippe mit handnaher Prüfung der Felsen möglich ist.

Für den Fall, dass der Falke dort brütet und eine Übersteigung weiterhin nicht möglich sein wird, ist die Aufrechterhaltung der Vollsperrung bis zum Ende der Brutsaison und der Fertigstellung des Fangzauns im September leider unausweichlich.

Eine großräumige Umleitung aus Richtung Oker kommend wird über die L 501 in Richtung Bad Harzburg, die B 4 in Richtung Torfhaus und die L 504 Richtung Altenau eingerichtet. Aus Altenau und Schulenberg kommend erfolgt die Verkehrsführung in umgekehrter Reihenfolge.

Die B 498 ist aus Richtung Oker kommend bis Romkerhall frei befahrbar sowie aus Altenau/Schulenberg kommend frei bis zum Restaurant „Okerterrasse“.

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Goslar bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2021

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