B 437: Teilsperrung des Wesertunnels aufgrund des Streikaufrufs der Gewerkschaften am 4. und 5. Februar
Hunteklappbrücke im Zuge der B 212 bleibt frei befahrbar
Am Mittwoch, 4. Februar, und Donnerstag, 5. Februar, wird der Wesertunnel im Zuge der B 437 aufgrund des Streikaufrufs der Gewerkschaften VDStra und ver.di teilweise gesperrt.
Pro Fahrtrichtung steht an beiden Tagen nur ein Fahrstreifen mit reduzierter Geschwindigkeit auf 60 km/h zur Verfügung.
Die Hunteklappbrücke im Zuge der B 212 (Landkreis Wesermarsch) bleibt für den Verkehr geöffnet.
Der Streik erstreckt sich von 0 Uhr in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch bis 24 Uhr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (48 Stunden).
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist darauf hin, dass die Teilsperrung nicht durch die Behörde veranlasst wird, sondern es sich um einen Streikaufruf handelt, der Bedienstete der NLStBV betrifft.
Zusätzlich weist die Landesbehörde darauf hin, dass es am Mittwoch und Donnerstag streikbedingt zu Einschränkungen im Winterdienst kommen kann. Der Winterdienst wird, soweit notwendig, von Fremdfirmen versehen. Die Verkehrsteilnehmer werden ausdrücklich gebeten, vorsichtig und umsichtig zu fahren.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.02.2026
Ansprechpartner/in:
Dr. Inka Bodmann
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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