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B 437: Teilsperrung des Wesertunnels aufgrund des Streikaufrufs der Gewerkschaften am 10. Februar

Hunteklappbrücke im Zuge der B 212 bleibt frei befahrbar


Am Dienstag, 10. Februar 2026, wird der Wesertunnel im Zuge der B437, Landkreis Wesermarsch, aufgrund des Streikaufrufs der Gewerkschaften VDStra und ver.di teilweise gesperrt.

Pro Fahrtrichtung steht an beiden Tagen nur ein Fahrstreifen mit reduzierter Geschwindigkeit auf 60 km/h zur Verfügung.

Die Hunteklappbrücke im Zuge der B212, Landkreis Wesermarsch, bleibt für den Verkehr geöffnet.

Der Streik erstreckt sich von 0 Uhr in der Nacht von Montag auf Dienstag bis 24 Uhr in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist darauf hin, dass die Teilsperrung nicht durch die Behörde veranlasst wird, sondern es sich um einen Streikaufruf handelt, der Bedienstete der NLStBV betrifft.

Zusätzlich weist die Landesbehörde darauf hin, dass es am Dienstag streikbedingt zu Einschränkungen im Winterdienst kommen kann. Der Winterdienst wird, soweit notwendig, von Fremdfirmen versehen. Die Verkehrsteilnehmer werden ausdrücklich gebeten, vorsichtig und umsichtig zu fahren.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2026

Ansprechpartner/in:
Dr. Inka Bodmann

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Oldenburg
Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstraße 27
26122 Oldenburg
Tel: (0441) 2181-263
Fax: (0441) 2181-222

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