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B 3 – Südschnellweg in Hannover: Landebehörde sieht Planungen durch den aktuellen Beschluss des OVG bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat einen weiteren Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Südschnellweg (B3) in Hannover abgelehnt. Dabei hat das Gericht u.a. die Angemessenheit der Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei der Größe und Dimensionierung der Fahrbahnen vollumfänglich festgestellt. Ebenfalls stellt das Gericht fest, dass im Zuge der Gesamtabwägung Natur und Landschaft intensiv einbezogen wurden.

„Natürlich bin ich sehr erleichtert, dass unsere Planungen sowohl im Hinblick auf die Größe als auch der Vereinbarkeit mit Natur und Klima als angemessen -state of the art- eingestuft worden sind. Ich hoffe jetzt sehr, dass die Akzeptanz des Projektes gerade auch bei den Bürgerinnen und Bürgern gesteigert werden kann, die unserem Vorhaben bisher kritisch gegenüberstanden. Wir werden jetzt noch mehr Energie in die Erläuterung unseres Vorhabens investieren, um mit Argumenten zu überzeugen“ bilanzierte Eric Oehlmann, Präsident der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Auch weiterhin wird die NLStBV die Anliegen der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft in ihren Planungen berücksichtigen. Durch den seit 2016 stattfindenden Planungsdialog und öffentliche Infomärkte wurde die Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren intensiv in den Planungsprozess eingebunden. Der Planungsdialog, in dem sich Verbände, Bürger, Bezirksratsmitglieder und Anliegende einbringen, wird auch während der Bauphase fortgesetzt werden. Weitere öffentliche Veranstaltungen sind geplant.

Die NLStBV verfolgt das Ziel, den Südschnellweg als Lebensader für Hannover zu erhalten: Er soll auch in Zukunft zuverlässig als wichtige überregionale Verkehrsachse fungieren. Indem er die Innenstadt vom Durchgangsverkehr freihält, spielt er auch eine wichtige Rolle für die Mobilitätswende. „Mit einem intakten Südschnellweg ziehen wir Verkehre aus der Stadt heraus. Wir entlasten so aktiv die Wohnquartiere in Hannover von einer erheblichen Verkehrsmenge. Immerhin nutzen bis zu 55.000 Bürgerinnen und Bürger den Südschnell weg am Tag. Nicht auszudenken, wenn nur ein Bruchteil davon sich seinen Weg durch die Stadt suchte“, erläutert NLStBV-Präsident Oehlmann.

Abschließend verweist Präsident Oehlmann auf einen besonders wichtigen Aspekt: „Das OVG Lüneburg hat klargestellt, dass ein Verzicht auf die Seitenstreifen von jeweils 2 Meter Breite ohne eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nicht möglich sei. Da für mich die Verkehrssicherheit von erheblicher Bedeutung ist, fällt die Entscheidung für die Seitenstreifen auch in der Abwägung mit anderen Belangen eindeutig aus.“

Mit den strittigen Baumaßnahmen im Bereich der Leinemasch wird die NLStBV erst beginnen, sobald das OVG über alle Eilanträge entschieden hat.


Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.03.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle: Andreas Moseke, Heike Haltermann, Jens-Thilo Schulze

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-5144, -2413, -2451
Fax: (0511) 3034-2099

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