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A 7: Planungen zum sechsstreifigen Ausbau zwischen Hildesheim und Salzgitter haben begonnen

Zunächst wird der südliche Abschnitt vom Autobahndreieck bis nördlich der Wöhlertalbrücke (K 212) beplant


Die Planungen zum sechsstreifigen Ausbau der A7 zwischen dem Autobahndreieck Salzgitter und der Anschlussstelle Hildesheim haben begonnen. Zunächst wird der südliche Abschnitt vom Autobahndreieck bis nördlich der Wöhlertalbrücke (K 212) beplant.

Der sechsstreifige Ausbau der A 7 ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als weiterer Bedarf (2. Kategorie) eingestuft. Für die derzeit laufende Überarbeitung des Bedarfsplanes ist der Ausbau der A 7 als Bestandteil des Europa-Straßennetzes vom Land Niedersachsen in Abstimmung mit dem Bund für den vordringlichen Bedarf (1. Kategorie) vorgeschlagen.

Der Geschäftsbereich Gandersheim der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat die Planungen für den Ausbau dieses rund sieben Kilometer langen südlichen Abschnittes auf drei Fahrstreifen je Richtung begonnen. Bisher ist die A 7 vierstreifig (vom Autobahndreieck Salzgitter bis zur Anschlussstelle Derneburg) bzw. fünfstreifig (von der Anschlussstelle Derneburg Richtung Norden) hergestellt. Ziel ist der komplett sechsstreifige Ausbau der A 7 mit einer befestigten Fahrbahnbreite von je 14,50 m von Richtung. Bestandteil der Planung ist auch der Umbau des Autobahndreiecks Salzgitter (A 7/ A 39) zu einem vollständigen Autobahndreieck. Bisher fehlen in diesem Dreieck die Fahrbeziehungen Nord – Ost (Hildesheim – Salzgitter) bzw. Ost – Nord.

Vermessungsarbeiten sowie umweltfachliche Untersuchungen haben vor Ort bereits stattgefunden. Eine Verkehrsuntersuchung zur Ermittlung der künftigen Verkehrsbelastungen, auch unter Beachtung des Ausbaus des Autobahndreiecks Salzgitter, ist abgeschlossen. Als nächste Schritte werden die umweltfachlichen Untersuchungen ausgewertet und die straßenbauliche Planung aufgenommen. Dazu zählen neben der technischen Planung auch schalltechnischen Untersuchungen zur Ermittlung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen sowie wassertechnische und schadstofftechnische Untersuchungen.

Am 9. Juli 2014 findet ein nicht-öffentlicher Termin zur Vorstellung der bisher gewonnenen Erkenntnisse und zur Abstimmung des weiteren Vorgehens mit den sogenannten Trägern öffentlicher Belange statt. Zu diesen gehören neben den betroffenen Kommunen Fachbehörden, Fachverbände und weitere Interessenvertretungen.

Anschließend wird der Straßenentwurf mit den dazu gehörenden weiteren Untersuchungen bearbeitet und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Genehmigung vorgelegt. Danach werden die Unterlagen für das Verfahren zur Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsverfahren) erarbeitet. Dieses soll im Jahr 2017 beantragt werden.

Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Öffentlichkeit über den Fortgang der Planungen informieren.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.07.2014
zuletzt aktualisiert am:
09.07.2014

Ansprechpartner/in:
Udo Othmer

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Gandersheim
Geschäftsbereichsleiter
Stiftsfreiheit 3
37581 Bad Gandersheim
Tel: (05382) 953-191
Fax: (05382) 1043

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