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Ausführungsplanung, Vergabe und Bau

Ausschreibung nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)


Die Ausführungsplanung (der Ausführungsentwurf) wird auf der Grundlage des festgestellten Plans, also nach der Erteilung des Baurechts erstellt. Die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind in die Planung einzuarbeiten.

Die beabsichtigte Neubaumaßnahme wird nach Vorliegen der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen (Entwurfsgenehmigung, Beteiligung Dritter, Planfeststellungsbeschluss u. a.), Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung des notwendigen Grunderwerbs anhand der ausführungsreifen Planunterlagen entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben.

Im Anschluss an den Eröffnungstermin (Submission) werden die Angebote der Bieter bzw. Bietergemeinschaften einschließlich eventuell eingereichter Nebenangebote unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und gegebenenfalls auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte gewertet.

Das nach dieser Prüfung annehmbarste Angebot – in der Regel ist dies auch das preiswerteste – erhält den Zuschlag. Der Bauvertrag ist mit der entsprechenden Baufirma, oder mit der Arbeitsgemeinschaft von Baufirmen, als Auftragnehmer zu schließen. Als Auftraggeber ist der jeweilige Geschäftsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Abwicklung der Baumaßnahme in vertraglicher und technischer Hinsicht betraut.

Nach Fertigstellung wird die Straße je nach Zweckbestimmung (Zuordnung der Straßenklasse) als Bundesstraße oder als Landesstraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet und freigegeben. Die Widmung ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt und unterliegt somit auch der Anfechtbarkeit der Verwaltungsgerichte. Sie regelt die Bau- und Unterhaltungslast der Straße und die rechtliche Verfügungsmacht des Baulastträgers über das Straßengrundstück.



Ablauf von Ausführungsplanung, Vergabe und Bau

Erstellung der Ausführungsunterlagen
Die ausführungsreifen Planunterlagen (straßenbautechnische Pläne) werden auf der Grundlage des Feststellungsentwurfes erstellt. Zur Ausführung des Bauvorhabens sind u. a. Geländeschnitte und Absteckungsunterlagen, Beschilderungs-, Markierungs- und Schutzplankenpläne, signaltechnische Ausführungsplanung (als Sonderleistung) und Zuwendungsanträge zu erstellen. Schon bei der Ausführungsplanung werden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäß der Baustellenverordnung berücksichtigt.

Ausschreibung des Bauvorhabens
Vor der öffentlichen Ausschreibung des Bauvorhabens werden die vollständigen Vergabeunterlagen aufgestellt, insbesondere Mengenermittlungen und Leistungsbeschreibungen. Danach werden die Vergabeverfahren nach der VOB durchgeführt. Die eingehenden Angebote einschließlich Nebenangeboten werden vor der Vergabe eingehend geprüft und gewertet.

Vergabe an bauausführende Firma
Der jeweilige Geschäftsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vergibt die Baumaßnahme nach Prüfung und Wertung der Angebote an eine bauausführende Firma bzw. an eine Arbeitsgemeinschaft von Baufirmen und schließt als Auftraggeber mit ihr den entsprechenden Bauvertrag. Der Geschäftsbereich ist danach mit der Abwicklung der Baumaßnahme in vertraglicher und technischer Hinsicht betraut.

Baudurchführung
Die Straßenbaumaßnahme wird zeitlich entsprechend der Bau- und Finanzierungsdisposition durchgeführt. Die bauausführenden Firmen unterliegen der gesetzlichen Bauaufsicht gemäß § 10 NStrG. Der jeweilige Geschäftsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr übernimmt die Koordination und die Bauüberwachung. Eine Umsetzung der Baustellenverordnung sorgt für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.

Widmung
Die neue Straße wird durch öffentlich-rechtliche Widmung dazu bestimmt, dem öffentlichen Verkehr zu dienen. Mit der Widmung zur Bundes- oder Landesstraße wird auch die öffentlich-rechtliche Unterhaltung der Straße (Bau- und Unterhaltungslast) geregelt.

Verkehrsfreigabe
Nach Fertigstellung und Widmung wird die Straße für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Der Termin für die Verkehrsfreigabe wird öffentlich bekannt gemacht.

Bauabrechnung
Entsprechend der erbrachten Bauleistung stellt die bauausführende Firma (Auftragnehmerseite) dem Auftraggeber Abschlagsrechnungen. Diese werden nach Prüfung und ggf. Korrektur vom Auftraggeber bezahlt. Sinngemäß gilt dies auch für die nach Beendigung der Baumaßnahme vom Auftragnehmer zu stellende Schlussrechnung.

Gewährleistung / Mängelansprüche
Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Vertrag die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme mangelfrei ist. Etwa vorhandene Mängel werden unverzüglich vom Auftragnehmer beseitigt. Auf Verlangen des Auftraggebers muss der Auftragnehmer alle Mängel, die während der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche auftreten und auf vertragswidrige Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen. Der Auftraggeber überwacht die Beseitigung der bei der Abnahme ggf. festgestellten Mängel und prüft vor Ablauf der Verjährungsfrist, ob das Werk während dieser Frist ohne Mängel geblieben ist.

Ausführungsplanung Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2005
zuletzt aktualisiert am:
17.01.2023

Ansprechpartner/in:
Sabrina Honig

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiterin 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2114
Fax: (0511) 3034-2099

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