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Großraum- und Schwertransporte


Aktuelle Hinweise

Seit dem 1. November 2022 ist die Autobahn GmbH des Bundes als zuständige funktionale Straßenverkehrsbehörde durch die zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde direkt anzuhören, sobald der Verkehrsweg Autobahn betroffen ist. Das bedeutet, dass ab diesem Stichtag die niedersächsischen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden neue Anträge direkt an den zentralen Zugangspunkt der Autobahn GmbH richten. Dabei ist es unerheblich, durch welche Bundesländer der Großraum- und Schwertransport über die Autobahn geführt wird. Seit dem 1. November 2022 entfällt somit für alle über die Autobahn verlaufenden Fahrtwegteile die Anhörung über die Anhörungsbehörden der Bundesländer. Anhörverfahren, die noch vor dem Stichtag begonnen wurden, werden allerdings nach dem bisher gültigen Verfahren fortgesetzt und abgeschlossen.

Darüber hinaus bleibt es dabei, dass Erlaubnisse und Genehmigungen, auch für Autobahnen, weiterhin durch die niedersächsischen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden erteilt werden. Dabei sind diejenigen Verkehrsbehörden in Niedersachsen zuständig, in deren Bezirk die Fahrt beginnt oder das Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Niederlassung hat.

Bitte beachten Sie, dass es im Zuge der genannten Verfahrensänderung, auch zu einer verzögerten Bearbeitung der Anträge kommen kann.



Zahlreiche Großraum- und Schwertransporte, etwa aus dem Bereich Windenergie, aber auch aus vielen anderen Bereichen, verlaufen durch das Transitland Niedersachsen.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist bestrebt, hierfür gestellte eingehende Anträge zeitnah zu bearbeiten. Um dies auch weiterhin sicherstellen zu können, beachten Sie als Antragsteller bitte folgende Hinweise:

  • Überprüfen Sie die Anträge auf Vollständigkeit und fehlerfreie Angaben.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig vor Antragstellung über die bestehende Baustellensituation auf der für Ihren Transport vorgesehenen Strecke. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere hier bereit gestellte Baustellenliste. Hier sind auch Hinweise für die Autobahnen in Niedersachsen enthalten.
  • Zur Vermeidung einer unnötigen Vielzahl von Anträgen sollten nur Anträge für Transporte und Fahrzeugkombinationen gestellt werden, die später auch tatsächlich benötigt werden.
  • Fragen zum Bearbeitungsstand oder zu Ablehnungsgründen sollten über Ihre Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde erfolgen. Dringend benötigte Stellungnahmen zu Anträgen, die sich schon seit längerer Zeit bei uns in der Bearbeitung befinden, können über das Postfach schwerlasttransporte@nlstbv.niedersachsen.de abgefordert werden. In diesem Zusammenhang teilen Sie uns bitte immer Ihre Vemags-Nummer sowie Ihre zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde mit.
  • Bitte beachten Sie: Eilige - per E-Mail - eingereichte Anfragen sind zudem mit einer Dringlichkeitsbescheinigung (inkl. Vemags-Nummer) zu versehen. Dieses Dokument muss durch Ihren Auftraggeber ausgestellt und auf Deutsch verfasst werden. Außerdem muss aus diesem Schreiben der Grund der Eilbedürftigkeit hervorgehen. Die Dringlichkeitsbescheinigung ist darüber hinaus in Vemags hochzuladen. Sollte keine belastbare Dringlichkeitsbescheinigung vorliegen, werden Anträge regulär nach Eingangsdatum abgearbeitet.
  • Zur Gewährleistung eines optimalen Ressourceneinsatzes wird besonders darum gebeten, nicht mehr benötigte und/oder abgelaufene Anträge/Anhörungen in Vemags zeitnah zu stornieren.

Die Sachbearbeiter/innen der NLStBV werden Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten, sind aber zu einer sorgfältigen und vollständigen Prüfung verpflichtet. Die Bearbeitungsdauer kann variieren und ist abhängig von Strecke, Masse und Umfang des Transportvorhabens. Auch eine unvollständige Antragsstellung oder Nachbesserung seitens des Antragsstellers führen zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit. Darüber hinaus kann sich die Anhörung anderer niedersächsischer Behörden auf die Bearbeitungszeit auswirken.


Großraum- und Schwertransporte überschreiten in ihren Abmessungen und/ oder Gewichten die zulässigen gesetzlichen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und sind deshalb in Deutschland genehmigungspflichtig.

Im Jahr 2021 sind insgesamt rund 161.000 Anträge bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (hier das Dezernat 34) eingegangen. Davon wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens rund 72.000 Anträge als Straßenbaulastträger und rund 89.000 Anträge als höhere Verkehrsbehörde bearbeitet.

Als zweitgrößtes deutsches Flächenland in der Mitte Europas steht Niedersachsen im Fokus des wirtschaftlichen Interesses, eine reibungslose Durchführung von Transportvorhaben etwa zu den internationalen Industriezentren, den großen Seehäfen oder den zahlreichen Standorten von Windenergie-Anlagen, möglich zu machen.

Dabei ist es Aufgabe der Landesbehörde, die Verkehrssicherheit auch bei Ausnahmetransporten zu gewährleisten und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur vor Schäden nachhaltig zu bewahren.

Das gelingt durch die Erteilung von spezifischen Auflagen bis hin zur Festlegung von Fahrtstrecken, die den Verkehrsfluss nicht mehr als nötig einschränken und dabei allen Anforderun­gen der Sicherheit und Ordnung der auf dem Weg befindlichen Straßen, Brücken und anderen Bauwerke genügen, diese also geringst möglich beanspruchen.


Erreichbarkeit

Sie erreichen unser speziell für (Nach-)Fragen zu Großraum- und Schwertransportanträgen eingerichtetes Call-Center montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer

(0511) 3034-2470

sowie per E-Mail über unser Kontaktformular oder unter schwerlasttransporte@nlstbv.niedersachsen.de.

Anfragen und Anträge zu Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO stellen Sie bitte unter folgender E-Mail-Adresse: ausnahmen.70StVZO@nlstbv.niedersachsen.de.

Schwertransport
Lokalisierung von Bauwerken:

Um Bauwerke im Zuge eines genehmigten Fahrtwegs lokalisieren zu können, kann auf NWSIB-Online zurückgegriffen werden. NWSIB-Online finden Sie unter www.nwsib-niedersachsen.de. Eine entsprechende Arbeitshilfe befindet sich nachstehend.

  Lokalisierung von Bauwerken: Arbeitshilfe
(PDF, 0,03 MB)

Informationen zu VEMAGS,

dem bundesweiten Verfahrens-management für Großraum- und Schwertransporte, finden Sie unter

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.05.2010
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2023

Ansprechpartner/in:
Karl-Heinz Werkmeister

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 34 (Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: Call Center (0511) 3034-2470
Fax: (0511) 3034-2099

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