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Jede Straßenplanung beginnt mit gesetzlichen Bedarfsplänen. Sie sind die Grundlage für den Bau von Bundesfernstraßen. In den Bedarfsplänen des Bundes werden die zu bauenden oder auszubauenden Strecken festgelegt und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen. |
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Bei der Linienfindung werden der grobe Verlauf der geplanten Straße und die vorgesehenen Verknüpfungsstellen mit dem übrigen Straßennetz festgelegt. Zusätzlich zum Bedarfsplan berücksichtigt werden auch die Belange der Betroffenen und die Umweltverträglichkeit. |
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Nachdem ein großräumiges Konzept gefunden ist, werden die Details erarbeitet. Eine moderne Entwurfstrassierung berücksichtigt insbesondere die Fahrraum- und die Verkehrsraumgestaltung. Die Entwurfsarbeit erfolgt in der Ebene und stets mit Blick auf die Straße im dreidimensionalen Raum. |
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Die Gesetze bestimmen, dass neue Straßen nur gebaut werden dürfen, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende Plan vorher "festgestellt" ist. Zweck ist es, alle berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen. |
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Ist die Planung bis hierhin fortgeschritten, wird die Straßenbaumaßnahme nach einem gesetzlich geregelten Verfahren öffentlich ausgeschrieben. Der Anbieter mit dem annehmbarsten Angebot erhält den Zuschlag, und die Straße kann gebaut werden. |
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