- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
B 4: Verlegung und Erweiterung zwischen Gifhorn und der Anschlussstelle Braunschweig-Wenden (A 391)
Planung der Ortsumgehungen Meine und Rötgesbüttel
Für die B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen die Maßnahme 713 NI B004n Gifhorn (B 188) – AK Braunschweig-Nord eingestellt. Diese Maßnahme des vordringlichen Bedarfs gliedert sich in zwei Teilmaßnahmen. Im nördlichen Bereich ist ein Neubau beginnend am südlichen Ende der bereit vierstreifig ausgebauten Ortsumgehung Gifhorn bis südlich Meine eingestellt, um die Ortschaften vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Dies wird mit dem Arbeitstitel „Ortsumgehungen Rötgesbüttel und Meine“ bezeichnet. Für den südlichen Bereich bis zur Anschlussstelle Braunschweig-Wenden (A 391) ist eine Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen einschließlich einer Umfahrung der Siedlung Meinholz vorgesehen.
Die nördliche Teilmaßnahme ist planerisch bereits weit fortgeschritten. Der südliche Teil wurde dagegen erst im Jahr 2016 im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Die Planungen hierzu wurden noch nicht begonnen.
Aktueller Stand des Teilprojekts Ortsumgehung Rötgesbüttel-Meine
Das Projekt der rund 11km langen und voraussichtlich etwa 150 Millionen Euro teuren Ortsumgehungen Rötgesbüttel und Meine befindet sich seit 2016 im Planfeststellungsverfahren.
Im Oktober 2022 fand der Erörterungstermin in Meine statt. Eingegangene Anregungen und Hinweise wurden geprüft und soweit möglich in der Planung berücksichtigt. Ergänzend zu diesem Termin wurde eine zusätzliche Anhörung für die erforderlichen Änderungen durchgeführt. Die dort eingegangenen Anmerkungen wurden geprüft und bei Erfordernis in den Planfeststellungsentwurf eingearbeitet. Zuletzt ergab sich aus geänderten naturschutzrechtlichen Anforderungen eine Anpassung der Kompensationsmaßnahmen, was wiederum zu neuen Betroffenheiten und einer erneuten Anhörung geführt hat. Die dort eingegangenen Anmerkungen werden derzeit bei der NLStBV bearbeitet.
Parallel zum Planfeststellungsverfahren werden bereits erste CEF-Maßnahmen umgesetzt, Baugrunduntersuchungen für die Brückenbauwerke und allgemeine bauvorbereitende Arbeiten durchgeführt. Dazu gehören u.a. die Bauablaufplanung und Verkehrsführungs- sowie Kampfmittelbeseitigungskonzepte. Die Entwurfsplanung für die Brücken ist beauftragt. Die vollständige Ausführungsplanung mit den weiteren Detailplanungen sowie die Fortführung der bereits begonnenen bauvorbereitenden Arbeiten erfolgt nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses.
Weitere Informationen zum Planungsablauf finden Sie auf der rechten Seite.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.06.2010
zuletzt aktualisiert am:
02.06.2025
Ansprechpartner/in:
Michael Peuke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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