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A 39: Abschnitt 2 von östlich Lüneburg (B 216) bis Bad Bevensen (L 253)

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der Planungsabschnitt 2 in der Übersicht.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahn GmbH des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.

Der hier behandelte Abschnitt 2 der A 39 (Lüneburg – Wolfsburg) beginnt östlich Lüneburg (B 216) und führt bis Bad Bevensen (L 253). Im Norden liegt der Abschnitt im Landkreis Lüneburg auf dem Gebiet der Stadt Lüneburg und Samtgemeinde Ostheide (mit Gemeinde Barendorf, Gemeinde Wendisch Evern und Gemeinde Vastorf). Im Süden liegt der Abschnitt im Landkreis Uelzen auf dem Gebiet der Gemeinde Bienenbüttel und der Samgemeinde Bevensen (mit Stadt Bad Bevensen, Gemeinde Altenmedingen, Gemeinde Römstedt).

Der Abschnitt 2 hat eine Länge von rund 20 km, enthält zwei Anschlussstellen und zwei beidseitig unbewirtschaftete Rastanlagen (PWC).

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Mai 2018 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 22. Mai 2018 bis einschließlich 21. Juni 2018 zur allgemeinen Einsichtnahme bei folgenden Gemeinden öffentlich aus: Stadt Lüneburg, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Gemeinde Bienenbüttel, Samtgemeinde Rosche, Samtgemeinde Aue, Stadt Wittingen, Samtgemeinde Hankensbüttel, Samtgemeinde Wesendorf, Samtgemeinde Brome, Gemeinde Bomlitz.

Während der öffentlichen Auslegung waren die Unterlagen außerdem unter der Adresse https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar. Zudem sind die Planunterlagen noch für die Dauer des Verfahrens online unter https://uvp.niedersachsen.de/ verfügbar.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 2. August 2018 Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei den auslegenden Gemeinden oder der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG).

Eingegangen sind rund 950 Einwendungen sowie rund 80 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Schwerpunkte der Einwendungen sind der Bedarf an der A 39 allgemein, die Eingriffe in Natur und Landschaft, Fragen von Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen.

Die Erwiderungen zu den Einwendungen und Stellungnahmen wurden von Seiten der Planfeststellungsbehörde geprüft. Ferner bereitet die Vorhabenträgerin zurzeit überarbeitete Planunterlagen vor.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen:

Bundesautobahn 39
Link zur Vorhabenträgerin:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2018
zuletzt aktualisiert am:
01.04.2024

Ansprechpartner/in:
Josef Bussmann

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2037
Fax: (0511) 3034-2099

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