Update: Streik im öffentlichen Dienst – eingeschränkter Winterdienst am 3. und 4. Februar
Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst auf den Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen
Aufgrund eines angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst der Länder kann es am Dienstag, 3. Februar und Mittwoch, 4. Februar, zu Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst auf den Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen kommen. Vom Streik betroffen ist auch der Winterdienst. Am 3. Februar gilt dies hauptsächlich für die Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Uelzen.
Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr stellt über entsprechende Notdienstvereinbarungen mit den Gewerkschaften sicher, dass der Winterdienst grundsätzlich erfolgt. Dieser wird von Fremdunternehmen abgewickelt, die nicht vom Streik betroffen sind. Unter Umständen kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Verkehrsteilnehmende müssen daher insbesondere bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Beeinträchtigungen rechnen. Sie werden gebeten, besonders vorsichtig und rücksichtsvoll unterwegs zu sein und für Fahrten mehr Zeit einzuplanen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.02.2026
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

