Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Um- und Ausbau der B 51 in Twistringen – Sperrung des Kreuzungsbereiches Langenstraße mit der B 51 und der Bahnhofsstraße

Bauupdate zum Abschnitt „Süd 2“


Die Arbeiten rund um den Aus- und Umbau der Bundesstraße 51 in der Ortsdurchfahrt Twistringen (Landkreis Diepholz) gehen gut voran. Derzeit befinden sich die Abschnitte „Süd 2“ (Centralplatz bis Rathaus) sowie „Süd 3“ (Rathaus-Kreuzung bis Mörsener Kirchweg) in Bearbeitung. Das teilt der Geschäftsbereich Nienburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit.

Nun stehen Asphaltierungsarbeiten im Zuge des Bauabschnitts „Süd 2“ sowie in einem Teilstück des Abschnittes „Süd 1“ (Harpstedter Kreuzung bis Sparkasse) an. Für die Umsetzung muss die B 51 vom Knotenpunkt der Westerstraße bis zur Einmündung der Kirchstraße / Steller Straße gesperrt werden.

Somit wird in der Woche keine Zufahrt zur Langenstraße möglich sein. Der Central-Parkplatz und die Kirchstraße bleiben erreichbar. Von Montag, 11. August, bis voraussichtlich Freitag, 15. August, werden die Arbeiten und somit die Vollsperrung andauern. In dieser Zeit wird die B 51 in dem gesperrten Abschnitt außerdem nicht querbar sein.

Die NLStBV dankt für das Verständnis der Anwohner und Anwohnerinnen und bittet um Vorsicht im Baustellenbereich.

Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden.

Hinweis zur Vollsperrung / Umleitungsverkehren:

Diese Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer evtl. halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet jedoch den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.

Die dann eingerichteten Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden. Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt / Gemeinde zuständig.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.08.2025

Ansprechpartner/in:
Lisa Hustedt

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 39
31582 Nienburg
Tel: (05021) 606-222
Fax: (05021) 606-200

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln