Teilfreigabe der Ortsdurchfahrt Diepenau (L 348) am Montag, 24. November
Umleitungsstrecke verkürzt sich
Am kommenden Montag, 24. November, wird ein Teilstück der Ortsdurchfahrt (OD) Diepenau (Landkreis Nienburg) im Zuge der Landesstraße 348 für den Durchgangsverkehr freigegeben. Dadurch verkürzt sich die Umleitungsstrecke. Das teilt der Geschäftsbereich Nienburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit.
Konkret wird die Lange Straße bis einschließlich der Kreuzung Lübbecker Straße (Kreisstraße 22) wieder geöffnet. Weiterhin gesperrt bleibt die OD Diepenau im Bauabschnitt E (Kreuzung Lübbecke Straße bis einschließlich Einmündungsbereich Kampweg / Grüner Weg).
Die neue, verkürzte Umleitungsstrecke führt den aus Richtung Osten kommenden Durchgangsverkehr ab Montag von der Langen Straße (L 348), auf die Lübbecker Straße (K 22) bis zur Diepenauer Straße (L 771). Anschließend führt die Umleitung nach rechts auf die Osnabrücker Straße, von wo der Verkehr über den Mindener Postweg (L 802) zurück auf die L 348 geführt wird. Die aus Richtung Westen kommenden Verkehrsteilnehmer folgen der Umleitung in die entgegengesetzte Richtung (siehe Karte).
Aufgrund von Arbeitsanforderungen im Vollsperrungsbereich und zur Vermeidung von Gefahren im Bereich des Lagerplatzes der Baustelle ist auch eine Umleitung für Fußgänger und Radfahrer erforderlich. Diese führt in Diepenau von der Lübbecker Straße auf den Kampweg und anschließend über den Grünen Weg zurück auf die Lange Straße. Für den letzten Übergang wird eine provisorische Zuwegung erstellt.
Im Zuge der wieder freigegebenen OD sind alle Arbeiten, von den Kanalarbeiten über die Nebenanlagenerneuerung bis zur Fahrbahnsanierung, abgeschlossen. Nur die Fahrbahnmarkierung fehlt – diese wird aufgebracht, sobald die Witterung es zulässt.
Aufgrund von umfangreichen Mehrarbeiten, insbesondere im Bereich des bisher notwendigen Bodenausbaus für die Maßnahme, kann die OD Diepenau Ende des Jahres voraussichtlich nicht komplett freigegeben werden. Sobald sich abzeichnet, wann die Arbeiten vollumfänglich abgeschlossen werden können, wird die Behörde berichten.
Über eventuelle Änderungen oder kurzfristige Zufahrtsbeschränkungen werden die Anwohner durch die ausführende Firma informiert.
Die NLStBV dankt für das Verständnis der Anwohner und Anwohnerinnen und bittet um Vorsicht im Baustellenbereich.
Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis zur Vollsperrung und den Umleitungsverkehren:
Diese Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und
-abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer evtl. halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet jedoch den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.
Die dann eingerichteten Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden. Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt/Gemeinde zuständig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.11.2025
Ansprechpartner/in:
Lisa Hustedt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 39
31582 Nienburg
Tel: (05021) 606-222
Fax: (05021) 606-200

