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Für die Verkehrssicherheit: Gehölzpflegearbeiten starten im Oktober im Bereich Aurich

Bis Ende Februar werden ausgewählte Bäume zurückgeschnitten oder gefällt


Zum 1. Oktober beginnen die jährlichen Gehölzpflegearbeiten. Bis zum 28. Februar, also außerhalb der Brut- und Setzzeit, werden ausgewählte Bäume zurückgeschnitten oder gegebenenfalls gefällt. Dies ist notwendig, damit die Gehölze den Verkehrsteilnehmern nicht die Sicht auf die Fahrbahn und die Beschilderung versperren oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierauf weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hin.

Stattfinden werden die Gehölzpflegearbeiten im gesamten Zuständigkeitsbereich der Landesbehörde. Hierbei kann es auch vorkommen, dass Bäume gefällt werden müssen. „Für den Laien mag es gelegentlich den Anschein haben, dass ein gesunder Baum gefällt wird. Doch wir stellen sicher, dass ausschließlich Bäume aus dem Bestand genommen werden, die beispielsweise unter einem starken Pilzbefall leiden, allgemein nicht mehr standfest sind oder beim nächsten Sturm auf die Fahrbahn stürzen und einen Unfall verursachen könnten“, sagt Frank Buchholz, Leiter der Landesbehörde in Aurich. Ersatzpflanzungen werden in regelmäßigen Abständen im Auftrage der Behörde vorgenommen.

Ebenfalls wichtig ist der Blick auf den Artenschutz. So wird unter anderem mit technischen Hilfsmitteln überprüft, ob in Bäumen, die gefällt werden sollen, womöglich Spechthöhlen vorhanden sind, in denen beispielsweise Fledermäuse leben könnten. In diesem Fall wird das weitere Vorgehen eng mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Die Landesbehörde weist mit Blick auf Gehölzpflegearbeiten darauf hin, dass Anlieger für die Pflegearbeiten selbst zuständig sind, sofern sich die Bäume beziehungsweise Hecken oder Sträucher auf ihrem Privatgrundstück befinden. Dabei ist es wichtig, dass das Lichtraumprofil, also der Raum, der für die sichere Durchfahrt von Fahrzeugen erforderlich ist, stets ausreichend dimensioniert ist. Für Straßen entspricht dies einer Mindesthöhe von 4,50 Metern zwischen der Fahrbahn und den anliegenden Gehölzen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass hohe Schadenersatzforderungen drohen, falls Anlieger ohne Grund Bäume, die sich auf Flächen des Landes Niedersachsens oder des Bundes befinden, stark beschneiden und damit deren Fortbestand erheblich gefährden.

Wie die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weiter mitteilt, kann es während der Arbeiten zu kurzzeitigen Behinderungen kommen und bittet Verkehrsteilnehmer deshalb um Verständnis.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2025

Ansprechpartner/in:
Johannes Booken

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-103
Fax: (04941) 951-100

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