B 74 Ortsumfahrung Ritterhude: Zusätzliche Prüfungen erfordern mehr Zeit für die Entscheidung über die Vorzugsvariante
Öffentliche Vorstellung der Vorzugsvariante ist für das Frühjahr 2026 geplant
Die Entscheidung über die Vorzugsvariante für die geplante B 74 Ortsumfahrung Ritterhude verschiebt sich voraussichtlich bis ins Frühjahr 2026. Grund hierfür sind erforderliche naturschutzrechtliche Prüfungen, in denen die Vereinbarkeit der Varianten mit den Vorgaben des Natura 2000-Gebietsschutzes bewertet wird. Diese sind notwendig, um eine fundierte und rechtssichere Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Der fachliche Vergleich der beiden Trassenvarianten für die B 74 neu steht kurz vor dem Abschluss. Sowohl die Ost- als auch die Westvariante würden den Ortskern von Ritterhude spürbar vom Verkehr entlasten, sind jedoch auch mit Eingriffen in Siedlungs- und Naturschutzgebiete verbunden. Die nun vorliegenden umweltfachlichen Gutachten zeigen: Die Ostvariante würde stärker in europäisch geschützte Gebiete eingreifen als bisher angenommen – insbesondere in die Vogelschutzgebiete „Hammeniederung“ und „Blockland“. Nach EU- und Bundesnaturschutzrecht sind in solchen Fällen zusätzliche Untersuchungen vorgeschrieben, um zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen das Vorhaben genehmigt werden kann.
Nächste Schritte
Die öffentliche Vorstellung der Vorzugsvariante ist für das Frühjahr 2026 geplant. Die dazu vorgesehene Informationsveranstaltung bleibt weiterhin Bestandteil der Planung. Sollten sich vorab neue Erkenntnisse ergeben, wird das Planungsteam diese frühzeitig mitteilen.
Informationen zur B 74
Auf der Projektwebsite zur B 74 Ortsumfahrung Ritterhude informiert die NLStBV kontinuierlich über den aktuellen Stand und die neuesten Entwicklungen im Projekt: www.strassenbau.niedersachsen.de/b74/. Hier können sich Interessierte auch über die Arbeit des Dialogforums informieren, Protokolle der vergangenen Sitzungen einsehen oder den Newsletter abonnieren. Fragen, Hinweise und Anregungen zur B 74 Ortsumfahrung Ritterhude nimmt die NLStBV unter B74OURitterhude@ifok.de entgegen.
Die Ortsumfahrung Ritterhude – ein Projekt mit langer Historie
Die B 74 verknüpft den Landkreis Osterholz mit den Metropolregionen Bremen und Oldenburg und bildet den Anschluss ans Fernstraßennetz. Zudem stellt sie einen Teil der Verbindung Schleswig-Holsteins und Skandinaviens nach Nordwest-Niedersachsen und den Niederlanden dar. Als Hauptverbindung zwischen Osterholz-Scharmbeck und Bremen hat die B 74 mit den Ortsdurchfahrten Ritterhude und Scharmbeckstotel eine hohe Bedeutung. Um die Strecke zu entlasten und die bestehende Westumfahrung Osterholz-Scharmbeck fortzuführen, fand die Ortsumfahrung Ritterhude bereits 1992 Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan.
1997 erfolgte das Raumordnungsverfahren, was 1999 mit der landesplanerischen Feststellung abschloss. In den Voruntersuchungen kamen zehn Varianten infrage, aus denen die östliche Verlegung der B 74 in die Hammeniederung als Vorzugsvariante hervorging. Fehlende Unterlagen zur Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung verzögerten jedoch die Linienbestimmung. Erst 2015 konnte die Ostvariante durch das Bundesverkehrsministerium linienbestimmt und die Planung fortgesetzt werden – mit der Auflage, dass eine Aktualisierung des Alternativenvergleichs Teil der weiteren Planung sein müsse. In dem Vergleich muss insbesondere die bisherige Bewertung des Vogelschutzgebietes Hammeniederung umfangreich konkretisiert und in Bezug auf den Natura-2000-Gebietsschutz untersucht werden. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Ortsumfahrung in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Seit dem 01. Januar 2021 ist der Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV für das Projekt zuständig. Zuvor lag die Verantwortung beim Geschäftsbereich Stade.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.08.2025
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

