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Schutzstreifen für den Radverkehr in Ortsdurchfahrten


Schutzstreifen sind eine Führungsform des Radverkehrs, die zunehmend in innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen zum Einsatz kommt. In der StVO-Novelle von 1997 wurden sie erstmals verkehrsrechtlich definiert.

In Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen wurden Schutzstreifen bisher eher zurückhaltend angelegt, obwohl dies nach den Einsatzbereichen der StVO und der Regelwerke durchaus häufiger in Frage käme. Auch wegen zum Teil noch nicht ausreichender Kenntnis der Erfahrungen mit Schutzstreifen stieß ihre Anwendung bisher örtlich noch auf Skepsis und Vorbehalte. Inzwischen haben die Erfahrungen zum Einsatz von Schutzstreifen in die aktuellen Regelwerke zum Entwurf von Straßen und Radverkehrsanlagen (z. B. ERA 2010) sowie in die Neufassung der StVO vom April 2013 (einschließlich der Verwaltungsvorschrift [VwV] von 2009) Eingang gefunden. Auch dadurch wurden die Anwendungsmöglichkeiten von Schutzstreifen erweitert.

Da nach den Vorgaben der StVO benutzungspflichtige Radwege aufgrund der geringen finanziellen Handlungsspielräume der Straßenbaulastträger sowie der örtlichen straßenräumlichen Verhältnisse oft nicht realisierbar oder aufgrund der verkehrlichen Situation nicht erforderlich sind, könnte die vergleichsweise kostengünstige und platzsparende Führungsform Schutzstreifen zukünftig auch in Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen an Bedeutung gewinnen.

Für fachlich Interessierte steht unten eine Untersuchung zu diesem Thema zum Herunterladen bereit.

Hinweis: Gemäß StVO-Neufassung 2013 darf auf Schutzstreifen grundsätzlich nicht geparkt werden. Die Anordnung eines Haltverbotes (Zeichen 283 StVO) ist nicht mehr zwingend erforderlich, kann jedoch in Abhängigkeit von der örtlichen Situation weiterhin geboten sein. In der VwV-StVO von 2009 sind die auf Seite 2 der Broschüre genannten Grenzen bzgl. Kfz-Stärken sowie konkrete Breitenmaße entfallen. Hinsichtlich der Einsatzbereiche und Breitenvorgaben sind nun die ERA 2010 heran zu ziehen.


Broschüre:

Schutzstreifen für den Radverkehr in einer Ortsdurchfahrt

Schutzstreifen für den Radverkehr.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2007
zuletzt aktualisiert am:
26.06.2020

Ansprechpartner/in:
Karsten Többen

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 21 (Bau und Erhaltungsmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2301
Fax: (0511) 3034-2099

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