- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 4: Gifhorn bis Braunschweig
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 212: Harmenhausen bis Landesgrenze NI / HB
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
B 3 / B 80: Ersatzneubau der Weserbrücke in Hannoversch Münden
Leitungsumverlegungen sowie der Rückbau der Verkehrsinseln und Lichtsignalanlagen abgeschlossen
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Aktuelle Meldungen: Baufeldvorbereitungen Im nächsten Bauabschnitt werden außerhalb des Straßenraums Baustraßen angelegt und eingerichtet. Zudem erfolgt die weitere Vorbereitung des Baufeldes, unter anderem durch Erdarbeiten, die Herstellung von Arbeitsflächen sowie die Anpassung der Baustellenlogistik. Leitungsumverlegungen sowie Rückbau der Verkehrsinseln und Lichtsignalanlagen abgeschlossen In der zweiten Jahreshälfte 2025 wurden die Verkehrsinseln und Ampelanlagen an beiden Seiten der Weserbrücke vollständig zurückgebaut; diese Arbeiten waren Ende 2025 abgeschlossen. Begleitend dazu wurden Arbeiten an diversen Versorgungsleitungen durchgeführt. Die Rückbauphase war mit zahlreichen kleinteiligen Anpassungen der Verkehrssicherung verbunden und führte zeitweise zu Beeinträchtigungen des Verkehrs. Baumfällungen Seit dem 11. November 2024 wurden im Rahmen der Vorbereitungen für den Neubau der Weserbrücke Baumfällungen im Bereich unterhalb der Weserbrücke durchgeführt. Die Arbeiten erfolgten beidseitig der Weser und waren erforderlich, um das Baufeld für den Brückenneubau vorzubereiten. |
Notwendigkeit der Maßnahme
Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde das Bauwerk nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass es wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Weil eine statische Verstärkung wirtschaftlich und technisch nicht möglich ist, ist ein Ersatzneubau erforderlich. Zur dauerhaften Überwachung des bestehenden Brückenbauwerkes ist ein System zum Rissmonitoring installiert worden. Durch dicht getaktete Bauwerksprüfungen wird eine mögliche Schadenserweiterung überprüft. Zur weiteren Risikominimierung ist in beiden Fahrtrichtungen ein LKW-Mindestabstand von 100 m vorgeschrieben.
Die auf beiden Uferseiten bestehenden Knotenpunkte weisen verkehrliche Defizite auf und sollen innerhalb der Gesamtmaßnahme zu Kreisverkehren umgebaut werden.
Vorgesehene Planung
Als Ergebnis eines Variantenvergleichs soll die Brücke stromab in paralleler Lage unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der vorhandenen Brücke erstellt werden. Der Abbruch der Bestandsbrücke ist nach Anschluss der neuen Brücke an die umzubauenden Knotenpunkte vorgesehen. Die Brücke hat eine Länge von ca. 210 m und eine Querschnittsbreite von ca. 15 m. Der Brückenquerschnitt besteht künftig aus separaten Gehwegen, zwei Radfahrstreifen und zwei Kfz-Fahrstreifen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
12.01.2026
Ansprechpartner/in:
Henrik Hoppmann
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