Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG)
Was kann gefördert werden?
1. Bau oder Ausbau (sowie Grunderneuerung und verkehrsgerechter Ausbau) von
- verkehrswichtigen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen,
- verkehrswichtigen Radwegen, die auch dem Alltagsradverkehr dienen, einschließlich Radschnellwegen und Radvorrangrouten, auch wenn sie mit einem Gehweg verbunden sind,
- besonderen Fahrspuren für Omnibusse,
- öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren einschließlich der in diesen Verkehrsflächen liegenden zugehörigen kommunalen Erschließungsanlagen nach den §§ 127 und 128 des Baugesetzbuchs.
in der Baulast von kommunalen Baulastträgern (Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise sowie die Region Hannover),
2. Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in der Baulast von kommunalen Baulastträgern (vgl. lfd. Nr. 1),
3. Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz, soweit kommunale Baulastträger (vgl. lfd. Nr. 1) als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben,
Rechts finden Sie die entsprechenden Förderanträge für den kommunalen Straßenbau. Bitte wählen Sie im Anschriftenfeld die Adresse desjenigen Geschäftsbereichs aus, der für Sie zuständig ist (vgl. Karte).
Ansprechpartner für Fördermaßnahmen sind die entsprechend aufgeführten Personen im jeweiligen Geschäftsbereich. Für grundsätzliche Fragestellungen, die sich aus dem NGVFG ergeben, ist Ihr Ansprechpartner Oswin Hübner (vgl. Kontaktdaten rechts).
Anträge im öffentlichen Personennahverkehr sind an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) zu richten.
Wie kann man sich über das Förderprogramm informieren?
1. Das relevante Gesetz für die Förderung, das Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können Sie sich rechts auf dieser Seite herunterladen.
2. Eine neue offizielle Richtlinie ist beim zuständigen Ministerium noch in Arbeit. Der aktuelle Stand über das Förderverfahren wird deshalb zurzeit mit Infoblättern konkretisiert, die Sie rechts auf dieser Seite herunterladen können.
▶ Laden Sie zur ersten Information das Infoblatt 01 „Anmeldung zur Vorprüfung“ (PDF, 0,09 MB) herunter.
3. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Förderstelle (siehe Karte). Die entsprechenden Ansprechpartner/innen finden Sie auf der Seite des Geschäftsbereiches. Die regionalen Geschäftsbereichen sind nachstehend hier verlinkt:
Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel.
4. Grundsatzangelegenheiten und zentrale Fragestellungen werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Dezernat 14 wahrgenommen.
Regionale Zuständigkeiten bei der Förderung der verkehrlichen Infrastruktur.
01 Infoblatt Anmeldung zur Vorprüfung
(PDF, 0,09 MB)
02 Antrag auf Feststellung der Förderfähigkeit (Vorprüfung)
(PDF, 0,06 MB)
03 Jahresprogramm
(PDF, 0,19 MB)
04a Bescheinigung der Baureife
(PDF, 0,09 MB)
04b Antrag Jahresprogramm
(PDF, 0,14 MB)
05 Infoblatt Unterlagen
(PDF, 0,03 MB)
06 Förderantrag
(PDF, 0,03 MB)
07 Ermittlung zuwendungsfähige Kosten
(PDF, 0,02 MB)
08 Anforderung einer Teilzahlung
(XLSX, 0,02 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
13.10.2025
Ansprechpartner/in:
Oswin Hübner
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 14 (Straßenbaufinanzierung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0441) 2181-129
Fax: (0441) 2181-222