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110-kV-Freileitung Cloppenburg/West – Essen

Planfeststellungsverfahren


Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Avacon Netz GmbH hat das Entfallen der allgemeinen Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cappeln (Oldenburg), Essen (Oldenburg), Großenkneten, Lastrup sowie Cloppenburg beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die Erhöhung der Systemanzahl (Stromkreise) von einem System auf zwei Systeme an der bestehenden 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West - Essen (LH-14-114) durch einen Ersatzneubau, um die Übertragungskapazität an der Bestandsleitung zu steigern. Hierfür ist es erforderlich, die alten Masten größtenteils durch neue standortgleiche und standortnahe Masten zu ersetzen. Die Höhe der Masten bleibt zum Teil gleich, nur wenige Masten werden etwas höher. Somit vergrößert sich der Schutzstreifen nur minimal. Darüber hinaus kommt es aufgrund technischer Aspekte und Optimierungsbedarf in Teilbereichen zu geringfügigen Verschiebungen der Trassenachse bzw. zu Verschiebungen der Masten.

Zwischen den Umspannwerken (UW) Cloppenburg und Essen verläuft die 1-systemige 110- kV-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (LH-14-114) der Avacon Netz GmbH. Die Bestandsleitung von rund 13 km besteht zum jetzigen Zeitpunkt aus 35 Masten, die alle innerhalb des Landkreises Cloppenburg stehen. Die Trasse verläuft durch die Stadt Cloppenburg (UW Cloppenburg – Mast 6), Gemeinde Cappeln (Oldenburg) (Mast 7 – 14) und Gemeinde Essen (Oldenburg) (Mast 24-35).

Im Zuge des Ersatzneubaus kommt es zu einer Zweiteilung der Leitung. Grund hierfür ist das neu zu errichtende UW Cappeln_West der TenneT TSO GmbH im Bereich der Trassenachse, in welches die Leitung ein- und abgeführt wird. Zudem weicht die Nummerierung der Maste der Bestandsleitung und der Neubauleitung stark voneinander ab.

Der erste Leitungsabschnitt (Cloppenburg/West – Cappeln/West, LH-14-144) verläuft vom UW Cloppenburg/West aus kommend in südöstlicher Richtung bis zum Mast 3. Kurz vor dem Mast 2 wird die Bundesstraße B213/E233 gekreuzt. Vom Mast 3 aus schwenkt die Leitung in Richtung Süden bis zum Mast 7. Dabei wird der Mast 6 ca. 20 m weiter südlich zum Bestand versetzt. Vom Mast 7 aus nähert sich die Leitung der Bahnstrecke 1502 (Cloppenburg - Essen (Oldenburg)) in südöstlicher Richtung, bis diese zwischen Mast 8 und 9 gekreuzt wird. Der Mast 8 befindet sich dabei etwa 25 m nördlich des Bestandes. Ab Mast 9 orientiert sich die Leitung an der Bahnstrecke und verläuft parallel und östlich zu dieser, bis die Leitung in das UW Cappeln_West eingeführt wird.

Vom UW Cappeln_West aus verläuft der zweite Leitungsabschnitt (Cappeln/West – Essen, LH-14-114) weiter nahezu parallel zur Bahnstrecke bis zum Mast 5. Der neue Mast 3 wird dabei um etwa 15 m versetzt. Danach schwenkt die Leitung leicht in Richtung Süden bis zum Mast 7. Mit dem Neubau des Mast 7 weicht die Trasse anschließend ca. 50 m vom Bestand ab. Zwischen Mast 7 und Mast 8 kreuzt die Leitung die Landesstraße 837 und verläuft ab Mast 8 weiter in westlicher Richtung bis zum Mast 10. Hierbei wird erneut die Bahnstrecke kurz vor Mast 10 gekreuzt. Anschließend verläuft die Leitung wieder parallel und nun westlich der Bahnstrecke bis zum Mast 16. Die Masten 15 und 16 werden ca. 50 m neben der Bestandstrasse neu geplant. Vom Mast 16 aus kreuzt die Leitung erneut die Bahnstrecke und verläuft in südlicher Richtung bis zum Mast 18, der weiter nördlich neu errichtet werden soll. Danach ändert sich die Leitungsrichtung wieder nach Südwesten hin bis zum Mast 20. Der Mast 19 wird dabei weiter westlich neu errichtet. Von da an verläuft die Leitung wieder parallel und östlich der Bahnstrecke bis zum Mast 23. Zwischen Mast 23 und 24 werden sowohl die Bahnstrecke als auch die Bundesstraße 68 gekreuzt. Vom Mast 24 bis zum UW Essen verläuft die Leitung in Richtung Südwest und wird dort eingeführt.

Die Anbindung der beiden Leitungen an das UW Cappeln_West durch die Maste 10N und 11N der Leitung Cappeln/West - Essen sowie der Maste 1N und 2N der Leitung Cloppenburg/West - Cappeln/West ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Der Mast 21N der Leitung Cloppenburg/West - Cappeln/West befindet sich innerhalb des UW Cloppenburg/West und ist ebenfalls nicht Bestandteil des Verfahrens. Auch der Mast 26 der Leitung Cappeln/West - Essen ist nicht Bestandteil des Verfahrens.

Um die Stromversorgung in der Region auch während des Baus aufrechtzuerhalten, wird eine provisorische Leitung weitestgehend parallel oder in Bestandstrasse aufgestellt, die nach Fertigstellung wieder zurückgebaut wird. Zudem ist im Bereich um die Maste 7-8 der Leitung Cappeln/West - Essen der Einsatz eines Kabelprovisoriums in Form von Baueinsatzkabeln erforderlich.

Der Rückbau der Bestandsleitung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten zur neuen Leitungsführung und beinhaltet den Rückbau der Masten inklusive sämtlicher Armaturen sowie die Demontage der Bestandsfundamente im erforderlichen Umfang.

Vom 06.12.2023 bis 12.01.2024 (einschließlich)

findet die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form.

Der Plan kann in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

unter dem Titel „Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West - Essen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei den folgenden Gemeinden eingesehen werden: Gemeinde Cappeln (Oldenburg), Gemeinde Essen (Oldenburg), Gemeinde Lastrup, Stadt Cloppenburg.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 12.02.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird bis zum 12.02.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Weitere Details zum Anhörungsverfahren und Inhalt der Planunterlagen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der oben genannten Auslegungsgemeinden zu entnehmen.



Ein Teil der aktuellen Planunterlagen wird nachfolgend zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug)

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Hinweis:

Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2023

Ansprechpartner/in:
Viktor Theurer

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2917
Fax: (0511) 3034-2099

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