L 158: Sanierung zwischen Uphusen und Mahndorf beginnt am 13. Oktober
Zweiwöchige Arbeiten unter Vollsperrung
Ein Teilstück der Landesstraße 158 im Bereich der Autobahnanschlussstelle Uphusen / Mahndorf wird in den Herbstferien saniert. Vom 13. bis voraussichtlich 24. Oktober ist die Uphuser Heerstraße in diesem Bereich für den Verkehr voll gesperrt. Aufgrund des Wetters kann es zu Verzögerungen kommen.
Die Arbeiten finden zwischen der Einmündung Slippen und Am Wall / Roggenberg statt. Die Fahrbahn wird auf dem Stück unter Vollsperrung tiefgehend erneuert.
Während der Maßnahme ist eine Umleitung ausgeschildert. Diese beginnt an der Autobahnzufahrt Uphusen / Bremen-Mahndorf und verläuft über die L 158 in Richtung Achim. Anschließend führt sie über die L 167 (Zum Achimer Bahnhof) durch Embsen nach Oyten und weiter auf die L 168 in Richtung Bremen. Von dort geht es über die Hans-Bredow-Straße und die Thalenhorststraße zurück auf die L 158.
Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß, auf dem E-Scooter oder dem Fahrrad unterwegs sind, können wie gewohnt den Geh- und Radweg benutzen. Dort finden keine Arbeiten statt.
Infos zum ÖPNV
Die Maßnahme wurde extra in die Herbstferien gelegt, um den Schulbusverkehr nicht zu beeinflussen. Der Busverkehr der Linie 740 und N74 ist während der Maßnahme stark eingeschränkt. Sämtliche Bremer Haltestellen entfallen. In Achim starten die Busse ab der Haltestelle Krankenhaus, mit Halt am Achimer Bahnhof und fahren weiter Richtung Verden. Der Bahnhof Mahndorf ist in dieser Zeit mit dem Zug von Achim aus erreichbar. Fahrgäste werden gebeten, sich vorab in der FahrPlaner-App über ihre Route zu informieren.
Hintergrundinformation zur Vollsperrung und den Umleitungsverkehren
Die Vollsperrung ist notwendig, um den geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum vor, um die Arbeitenden sowie die Verkehrsteilnehmer und ihre Fahrzeuge zu schützen. Um den Verkehr einseitig zu führen, ist die Straße zu schmal. Zudem kann somit der Asphalt über die ganze Fläche aufgetragen werden.
Die eingerichtete Umleitungsstrecke wurde im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden. Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt / Gemeinde zuständig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.09.2025
zuletzt aktualisiert am:
02.10.2025
Ansprechpartner/in:
Sheila Schönbeck
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden
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