L 47: Vollsperrung zwischen Meppen und Rühle
Die Vollsperrung wird erforderlich, da trotz Verbot und entsprechender Fahrbahneinengung wiederholt Fahrzeuge größer 3,5 Tonnen das Bauwerk befuhren und damit zu einer weiteren Beschädigung des Bauwerks beigetragen haben.
Bei den regelmäßig durchzuführenden Sonderprüfungen wurde eine gefährdende Rissausbreitung am Brückenbauwerk festgestellt. Daher ist eine Sperrung unumgänglich. Eine Umleitung ist örtlich ausgeschildert.
Der Geschäftsbereich Lingen bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für diese Maßnahme.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.03.2021
zuletzt aktualisiert am:
25.03.2021
Ansprechpartner/in:
Stephanie Merschel
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lingen
Stellv. Geschäftsbereichsleiterin
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49809 Lingen (Ems)
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