A 2: Verflechtungsstreifen zwischen Kreuz Hannover-Ost und Lehrte
Inbetriebnahme der verkehrstelematischen Anlagen am 7. Dezember 2016
Autobahn-GmbH künftig für Autobahnen in Niedersachsen zuständig Ab dem 1. Januar 2021 übernimmt die Autobahn-GmbH des Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die bislang hier als sogenannte Auftragsverwaltung für den Bund tätig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. |
Mit dem Umbau des Autobahnkreuzes Hannover-Ost, der am 23. August 2013 beendet wurde, wird der Verkehr im Knoten der Autobahnen 2 und 7 flüssiger und übersichtlicher geführt. Durch den Neubau der Brücke der A 7 über die A 2 kann der Verkehr jetzt in allen Richtungen jeweils dreistreifig fließen. Die Verteilerfahrbahnen parallel zu den Hauptfahrbahnen sind jetzt größtenteils je zweistreifig befahrbar.
Als weitere Maßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich des Autobahnkreuzes wurde auf der A 2 die Maßnahme "Seitenstreifenmitbenutzung zwischen dem Autobahnkreuz Hannover-Ost und der Anschlussstelle Lehrte" ergänzt.
Mit der Möglichkeit einer durchgehenden Benutzung als Verflechtungsstreifen sollen hier künftig weniger Konfliktsituationen auftreten, die zu Unfällen führen können. Der Streifen soll es dem Kraftfahrer u. a. ermöglichen, auch bei sehr hoher Verkehrsbelastung auf dem durchgehenden Fahrstreifen eine Einfahrtlücke zu finden oder sich frühzeitig zur Ausfahrt einzuordnen.
Der Verflechtungsstreifen soll dabei grundsätzlich kein vierter Fahrstreifen sein, sondern dem Ein- und Ausfädeln dienen. Er wird mit einer sogenannten Blockmarkierung optisch von den Fahrstreifen getrennt.
Die baulichen Vorbereitung des Verflechtungsstreifens durch Anlage von jeweils drei Nothaltebuchten je Fahrtrichtung und Änderung der bestehenden Markierungen erfolgte bis September 2014. Anschließend begann die technische Vorbereitung zur Nachrüstung der Schilderbrücken der vorhandenen Verkehrsbeeinflussungsanlage sowie zur Aufstellung von zusätzlichen LED-Tafeln zur Verkehrsregelung.
Der Verflechtungsstreifen wurde zunächst mit einer technischen Zwischenlösung durch mobile LED-Tafeln Anfang 2016 für den Verkehr freigegeben. Die Inbetriebnahme der endgültigen neuen LED-Tafeln erfolgte - zunächst in einem vierwöchigen Testbetrieb - am 7. Dezember 2016.
Mit Hilfe dieser zusätzlichen telematischen Anlagen kann der Verflechtungsstreifen in bestimmten Situationen (z. B. liegengebliebene Pannenfahrzeuge, Winterdienst usw.) bei Bedarf gesperrt werden.
Die LED-Tafeln werden über die Verkehrsmanagementzentrale gesteuert und können bei Bedarf ohne Zeitverzögerung auch weitere Hinweise wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrstreifensperrungen anzeigen. Insgesamt handelt es sich um
- je 2 zusätzliche Wechselverkehrszeichen an insgesamt 4 Verkehrszeichenbrücken (2 je Richtungsfahrbahn),
- insgesamt 14 LED-Tafeln im Seitenraum und Mittelstreifen (6 in Richtung Dortmund, 8 in Richtung Berlin).
Der benannte Abschnitt ist mit einer Länge von rund 3,4 km in dieser Ausprägung mit dem Wegfall des Standstreifens bislang einmalig in Niedersachsen.
Die Kosten für den Seitenstreifen-Ausbau belaufen sich auf rund 3 Millionen Euro. Die Kosten der technischen Ausstattung für die Seitenstreifennutzung belaufen sich auf weitere rund 2,5 Millionen Euro. Kostenträger ist jeweils der Bund.
Am 1. Januar 2021 übernahm die Autobahn-GmbH des Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
31.08.2010
zuletzt aktualisiert am:
30.11.2020
Ansprechpartner/in:
Friedhelm Fischer
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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