Bejagungsmanagement
A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg
Im Zuge der Planungen zur A 39/ B 190n wird ein abschnittsübergreifendes Vernetzungskonzept erarbeitet, in dem u. a. Bauwerke zur Aufrechterhaltung von Austauschbeziehungen zwischen Lebensräumen von Tieren vorgesehen werden.
Um die Wirksamkeit bzw. Annahmewahrscheinlichkeit dieser Bauwerke zu optimieren, sind jagdliche Regelungen im Umfeld der Bauwerke sinnvoll. Die Landesgesetzgebung zum Jagdrecht in Niedersachsen sieht keine Möglichkeiten vor, jagdliche Regelungen im Umfeld von Querungsbauwerken im Planfeststellungsverfahren nach Gesetz festzusetzen.
Zur Erarbeitung von Grundlagen für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte der A 39 und der B 190n werden in einem Gutachten zum Bejagungsmanagement für ausgewählte Bauwerke Regelungsmöglichkeiten erarbeitet. Diese sollen einvernehmlich mit den Betroffenen Jagdausübungsberechtigten festgelegt werden und über die Planfeststellungsunterlagen verbindlich werden.
Präsentationen:
- Informationsveranstaltung zum Bejagungsmanagement in Barwedel: Präsentation für die Planungsabschnitte 5-7 (05.03.2013) - Download (PDF, 10,68 MB)
- Informationsveranstaltung zum Bejagungsmanagement in Hanstedt II: Präsentation für die Planungsabschnitte 2-4 und 9 (19.06.2013) - Download (PDF, 23,09 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.06.2013
zuletzt aktualisiert am:
27.02.2020
Ansprechpartner/in:
Dirk Möller
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 15-1237
Fax: (04131) 15-1203