Seelhorster Kreuz bis Anschlussstelle Hannover-Anderten (A 7)
Südschnellweg (B 65)
Projektbereich
Zum im Süden Hannovers verlaufenden Südschnellweg gehören sowohl ein Streckenabschnitt der B 3 zwischen dem Landwehrkreisel und den Bahnbrücken vor dem Seelhorster Kreuz sowie ein Abschnitt der B 65 zwischen dem Seelhorster Kreuz und der Anschlussstelle (AS) Hannover-Anderten an der Autobahn (A 7). Der Südschnellweg ist für den Großraum Hannover von großer verkehrlicher Bedeutung. Als Ost-West Tangente zwischen der A 2 und der A 7 ist er ein wesentlicher Bestandteil der überregionalen Verbindung.
Der Projektbereich des Südschnellweges im Zuge der B 65 beginnt am Seelhorster Kreuz und verläuft Richtung Osten, quert den Mittellandkanal und endet an der AS Hannover-Anderten an der A 7.
Erneuerung der Brücken und Anpassung des Straßenquerschnitts
Unter den insgesamt zehn zu erneuernden Brückenbauwerken befinden sich zwei Bauwerke, die eine verkürzte Restnutzungsdauer besitzen: Neben dem Brückenbauwerk über den Mittellandkanal (Hindenburgschleuse / Schleuse Anderten) endet auch für das Bauwerk über die Brabeckstraße die Restnutzungsdauer im Jahr 2036.
Was bedeutet Brückennachrechnung? Bei der statischen Brückennachrechnung wird die Restnutzungsdauer einer Brücke ermittelt, also der Zeitraum, in dem die Brücke noch sicher betrieben werden kann. Abhängig vom Einzelfall mündet die Nachrechnung in Maßnahmen zur verkehrlichen Kompensation (z. B. Lkw-Überholverbot, Lastbeschränkung), der baulichen Verstärkung (z. B. externe Vorspannung) und/oder in die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier. |
Innerhalb des ca. 6,0 km langen Streckenabschnittes befinden sich insgesamt zehn Brückenbauwerke und zwei Anschlussstellen. Der Streckenabschnitt wurde bereits in den 1960er-Jahren errichtet und entspricht daher nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard: So verfügt er beispielsweise über keinen Seitenstreifen bzw. zu schmalen Mittelstreifen – zudem sind die Fahrbahnbreiten für heutige Fahrzeugabmessungen deutlich zu schmal. Aus diesem Grund ist der Südschnellweg auf diesem Streckenabschnitt nicht mehr zukunftsfähig und muss auf den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik angepasst werden.
Entlang der Trasse: Besonderheiten des Projektraums
Der Projektbereich ist durch eine Vielzahl von angrenzenden und sensiblen Nutzungen geprägt. Hierzu zählen vor allem:
- Kleingartenkolonien „Seelhorst“ und „Süßrode“ des Kleingartenvereins Seelrode e. V. Hannover,
- Wohnbebauungen und Gewerbebetriebe in den angrenzenden Hannoveraner Stadtteilen Kirchrode, Bemerode und Anderten,
- beidseitig angeordnete Tankstellen im Bereich der AS Anderten-Misburg,
- denkmalgeschütze Hindenburgschleuse im Zuge des Mittellandkanals,
- Mittellandkanal als Wasserstraße mit einem ständigen Schiffsbetrieb,
- Gewerbegebiete „Anderten“ und „Lohweg“,
- Logistikzentrum Deutsche Post – DHL Niederlassung Anderten.
Technische Angaben
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Verbesserung in Sachen Lärmschutz
Die im Bestand vorhandenen Lärmschutzwände sind im aktuellen Zustand zu gering dimensioniert. Aus diesem Grund werden im Zuge der Planung entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Situation vor Ort geprüft.
Bei dieser Prüfung spielen sowohl die Verkehrsstärken als auch die Art und der Umfang der „baulichen Anpassung“ eine Rolle: Beide Faktoren sind ausschlaggebend dafür, ob und wie die aktuell gültigen Lärmgrenzwerte zu erreichen sind.
Brückenbauwerk über den Mittellandkanal
Eine weitere Besonderheit im Projektbereich stellt das Brückenbauwerk über den Mittellandkanal dar. Dieses wurde im Jahr 1967 erbaut und verfügt über gemeinsame Pfeiler und Widerlager mit dem nördlich gelegenen sowie parallel zur B 65 verlaufenden Brückenbauwerk der K 62 (Lehrter Straße).
Die denkmalgeschützte „Hindenburgschleuse“
Die denkmalgeschützte „Hindenburgschleuse“ im Zuge des Mittellandkanals entstand in den Jahren 1919 bis 1928. Sie grenzt unmittelbar an das Brückenbauwerk über den Mittellandkanal. Jährlich nutzen über 20.000 Schiffe die 225 Meter langen Schleusenkammern und überwinden eine Höhendifferenz von 14,70 Meter im Zuge des Mittellandkanals.
Planungsstand: Das wurde bereits umgesetzt
Der Streckenabschnitt wurde bereits einer sogenannten faunistischen Planungsraumanalyse unterzogen. Das bedeutet, dass vorkommende Tierarten zunächst begutachtet und bereits bestehende Daten hierzu zusammengestellt wurden. Auf dieser Grundlage wurde in den Jahren 2019 und 2020 das vorhandene Artenspektrum projektspezifisch kartiert, also die vorhandenen Lebensarten in den bestehenden Lebensräumen und Habitaten erfasst sowie dokumentiert.
Zudem wurde der Streckenbereich im Zuge der Grundlagenermittlung vermessen und eine projektspezifische Verkehrserhebung durchgeführt.
Planungsausblick: Das sind die nächsten Schritte
Auf Grundlage der bisher gesammelten Planungsrandbedingungen und erster Erkenntnisse aus den Untersuchungen wird die NLStBV in die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung – also in den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern – treten. Im Zuge des Dialogs sollen Hinweise und Anregungen der Menschen vor Ort gewonnen werden, welche dann – transparent für die Öffentlichkeit – im weiteren Planungsprozess Beachtung finden.
Der Start der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.07.2022
zuletzt aktualisiert am:
03.10.2022
Ansprechpartner/in:
Andreas Moseke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover