Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Ausbau des Südschnellwegs (B 3) in Hannover

Newsletter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 09.03.2020



Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter informiert Sie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zu aktuellen Planungen rund um den Ausbau des Südschnellwegs (B 3) zwischen Landwehrkreisel und Hildesheimer Straße in Hannover. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns unter info@suedschnellweg.niedersachsen.de.

Bitte antworten Sie nicht an die Absenderadresse dieser E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
www.strassenbau.niedersachsen.de



Planfeststellungsverfahren durch die Region Hannover

Im Juli 2019 hat das zuständige Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Planung des Südschnellwegs (B 3) mit einem Tunnel zwischen westlich der Schützenallee und östlich der Hildesheimer Straße bestätigt. Im westlichen Projektabschnitt (zwischen Schützenallee und Landwehrkreisel) soll der Südschnellweg über neue Brücken verlaufen.

Mit dem sogenannten Gesehen-Vermerk hat das BMVI im Dezember 2019 der Landesbehörde die technische und haushalterische Freigabe zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erteilt.

Daraufhin kann nun das Verfahren zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, das sogenannte Anhörungsverfahren, beginnen. Die Entwurfsunterlagen wurden daraufhin noch im Dezember 2019 an die Region Hannover als zuständiger Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde übergeben.

Nach erfolgter Vollständigkeitsprüfung leitete diese nun das Anhörungsverfahren ein, in dessen Zuge Anwohner und alle anderen interessierten Bürger, Interessenvertreter und Träger öffentlicher Belange (TöB) sich detailliert über die Maßnahme informieren und Einwendungen erheben können.

Weitere Informationen zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren finden Sie hier.

Die Region Hannover prüft die vorgelegte Planung im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und wägt die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange der Betroffenen ab.


Öffentliche Auslage der Planunterlagen

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt.

Seit dem 6. März 2020 liegen die Unterlagen bei der Landeshauptstadt Hannover in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover, montags bis freitags von 6:30 Uhr bis 18 Uhr neben der Pförtnerloge aus (bis einschließlich 6. April 2020).

Ebenfalls sind die Unterlagen digital bei der Region Hannover abrufbar.

Zu der Planung können Einwendungen schriftlich bei der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover oder der Stadt Hemmingen eingereicht werden. Die Einwendungen können während der öffentlichen Auslage und innerhalb einer auf sechs Wochen verlängerten Frist nach Ablauf der Auslegung (bis einschließlich 18. Mai 2020) eingereicht werden. Die Einwendungen können auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Eine besondere juristische Form oder ein bestimmtes Formular muss nicht verwendet werden. In der Einwendung sollte aber deutlich werden, wie die jeweiligen Belange durch das Vorhaben betroffen sind. Einwendungen müssen zudem unterschrieben sein.


Nächster Schritt: Erörterungstermin

In einem anschließenden Erörterungstermin werden die Einwender(innen) eingeladen, ihre Standpunkte mündlich vorzutragen und mit der Landesbehörde als Vorhabenträger sowie der Planfeststellungbehörde (Anhörungsbehörde) zu diskutieren. Die Anhörungsbehörde wird die Teilnehmenden hierzu schriftlich einladen. Der Erörterungstermin wird grundsätzlich nicht öffentlich sein.

Für das Planfeststellungsverfahren wird mit einer Dauer von einem bis zwei Jahren gerechnet. Es kann sich jedoch durch gerichtliche Verfahren verlängern.

Der aktuelle Projektplan sieht weiterhin das Jahr 2022 für den Beginn der Bauarbeiten vor.



Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Planung. Falls Sie weitere Rückfragen zu dem Projekt haben, wenden Sie sich an info@suedschnellweg.niedersachsen.de.

Auf der Projektwebsite finden Sie weitere Informationen zum Ausbau des Südschnellwegs, u. a. häufig gestellte Fragen.

Tragen Sie sich in unsere Abonnentenliste ein, wenn Sie diesen Newsletter künftig per E-Mail erhalten möchten.


* Pflichtfeld
Newsletter Bildrechte: NLStBV
Newsletter

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2020

Ansprechpartner/in:
Andreas Moseke

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln