- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumgehung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
Neubau der Ortsumgehung Barnstorf im Zuge der Bundesstraße 51
Wiederaufnahme der Planung
Die Bundesstraße 51 soll im Bereich von Barnstorf (Landkreis Diepholz) verlegt werden. Die Planung umfasst hierzu den Neubau einer Ortsumgehung.
Nachdem die Planfeststellungsbehörde im Sommer 2010 das Planfeststellungsverfahren für die ortsnahe Trasse zwischen dem Ortsteil Walsen und dem Ortskern aus städtebaulichen Gründen eingestellt hatte, sind die Planungen wieder aufgenommen worden.
Zunächst ist für den Nachweis eines gesamtwirtschaftlichen Nutzens anderer Lösungen eine Bewertung für neue Varianten durchgeführt worden. Die dabei ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnisse zeigen, dass auch andere Lösungen als die in das Verfahren gegebene Variante für die Ortsumgehung wirtschaftlich möglich sind. Auf dieser Grundlage hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 28. Dezember 2010 den Auftrag erteilt, die Planungen weiterzuverfolgen.
In Abstimmung mit der Raumordnungsbehörde des Landkreises Diepholz ist festgelegt worden, dass für die erneute Planung bzw. Trassenuntersuchung der Ortsumgehung Barnstorf ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchzuführen ist. Zur Vorbereitung der weiteren Planungsschritte fanden zwischen Vertretern der Straßenbauverwaltung, des Landkreises Diepholz, der Samtgemeinde Barnstorf sowie der Mitgliedsgemeinden Barnstorf und Eydelstedt Vorbesprechungen zum erforderlichen Untersuchungsumfang und zum Verfahrensablauf statt.
Bevor festgelegt werden kann, wo Trassen entlanggeführt werden können, wird in einem ersten Schritt eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. Hierbei handelt es sich um ein Gutachten, welches als Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erstellt wird. Die UVS umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen werden dann die möglichen Linienführungen der Straße als Varianten untersucht und ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die UVS muss Erhebungsdaten mindestens eine Vegetationsperiode abdecken. In einem ersten Schritt sind die Kartierungen sowie deren Auswertungen durchgeführt worden. Mit der daraus erstellten UVS, einer aktualisierten Verkehrsuntersuchung und der Planungsvarianten ist die Vorabstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Vorplanung erfolgt.
Die UVS bildet die Grundlage für die anschließende Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV). Aufgrund der Zeitspanne und einiger zwischenzeitlich erfolgten Änderungen in den Umweltgesetzen ist in 2020 eine Plausibilitätsprüfung der UVS-Grundlagen erfolgt. Diese ergab, dass zusätzliche faunistische Kartierungen erforderlich sind. Sobald die Aktualisierung der UVS abgeschlossen ist, kann dann die Einleitung des ROV durch den Landkreis Diepholz erfolgen.
Die nach dem Ergebnis der Untersuchungen und Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange auf der Grundlage eines Abwägungsprozesses am besten geeignete Linie wird nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens am Ende des Raumordnungsverfahrens landesplanerisch festgestellt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
28.01.2021
Ansprechpartner/in:
Uwe Schindler
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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Geschäftsbereichsleiter
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31582 Nienburg (Weser)
Tel: (05021) 606-211
Fax: (05021) 606-200