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Abschnitt Mitte

Bundesstraße 3: Ortsumgehung Celle


Kartengrundlage: www.lgn.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen (www.lgn.niedersachsen.de)
Verlauf der Trasse im Abschnitt Mitte (Download als PDF rechts).

Der 3. Bauabschnitt (Abschnitt Mitte mit Unterbrechung der K 74) führt in nördliche Richtung bis zur B 191 und erhält einen planfreien Anschluss. Dieser Streckenabschnitt quert die Aller mit ihrem Niederungsbereich und hat eine Länge von 5,2 km.

Planungsablauf/ Planungsstand

  • 31.01.2000: Entwurfsauftrag für den vorliegenden Abschnitt wurde dem Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erteilt.
  • 07.10.2003: Informations- und Abstimmungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange, den anerkannten Verbänden und den Leitungsträgern. Bildung eines Arbeitskreises.
  • 03.12.2003: 1. Arbeitskreissitzung.
  • 13.03.2006: 2. Arbeitskreissitzung.
  • 07.06.2007: Vorlage des Vorentwurfs.
  • 26.10.2007: Vorentwurf vom Bundesverkersministerium genehmigt.
  • 06.03.2008: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Im Zuge des Verfahrens wurde eine Planänderung nötig.
  • 08. und 09.04.2010: Erörterungstermin.
  • 26.11.2010: Anordnung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens.
  • 30.11.2011: Planfeststellungsbeschluss ergangen.
  • Februar 2012: Beschluss wird beklagt, verschiedene Klagen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht.
  • 27.09.2012: Das OVG erklärt den Beschluss mit Ausnahme der Umsetzung von drei CEF-Maßnahmen für vorläufig nicht vollziehbar.
  • Aufgrund der Hinweise in diesem Beschluss wurden ergänzende Untersuchungen durchgeführt und Unterlagen erarbeitet. Mit diesen Ergebnissen wurde ein Planänderungs- und -ergänzungsverfahren unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der in Niedersachsen anerkannten Verbände durchgeführt. (siehe auch Pressemitteilung vom 22.05.2014). Der Änderungsplanfeststellungsbeschluss erging am 02.02.2015.
  • 22.04.2016: Das OVG stellt die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses fest, da durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für dort vorkommende Fledermausarten durch Kollisionen mit dem Straßenverkehr signifikant erhöht sein könnte. Im Übrigen wird der Beschluss vom Gericht rechtlich nicht beanstandet.
  • 03.05.2018: Ein weiteres Planfeststellungsänderungsverfahren zur Umsetzung der Vorgaben des OVG zum Fledermausschutz wurde eingeleitet. Der 2. Änderungsplanfeststellungsbeschluss erging am 26.02.2019. Der Beschluss wird beklagt.
  • 27.08.2019: Das Bundesverkehrsministerium erteilt die Baufreigabe für den Mittelteil, die Maßnahme wird in den Straßenbauplan 2020 eingestellt. Damit greift automatisch der Sofortvollzug, der mit Infrastruktur-Projekten des sogenannten „vordringlichen Bedarfes“ ohnehin grundsätzlich verbunden ist.
  • 03.09.2019: Die Ausschreibung für das Bauwerk Ce 12 (Brücke über die B 214) ist erfolgt.
  • 16.11.2019: Erster Spatenstich durch Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Minister Dr. Bernd Althusmann, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
  • 20.05.2020: 3. Änderungsplanfeststellungsbeschluss ergangen.
  • Zum aktuellen Stand beachten Sie bitte auch unsere Presseinformation vom 05.10.2020.

Bauablauf

  • Brücke über die B 214: Aktuell laufen die Bauarbeiten an der Brücke über die B 214. Hier ist der Überbau bereits hergestellt und die Brücke soll im Frühjahr 2021 planmäßig fertiggestellt sein. Der Verkehr auf der B 214 wird derzeit noch an der Baustelle vorbeigeführt, wird aber nach Fertigstellung der Brücke wieder auf die B 214 zurückverlegt.

  • Naturschutz-Maßnahmen: Nach vorbereitenden Arbeiten erfolgten bereits erste Anpflanzungen sowie diverse Schutzmaßnahmen für die vor Ort vorkommenden Fledermäuse. Zudem wurde an mehreren Stellen entlang der B 3 aufgeforstet. Begonnen wurde bereits mit unterschiedlichen so genannten lebensraumverbessernden Maßnahmen zur Habitatoptimierung der Fledermauspopulationen im weitläufigen Bereich der Allerniederung: Hierbei handelt es sich auch um zusätzliche Vernetzungselemente vorhandener Fledermauslebensräume. Flankiert werden diese Arbeiten aktuell durch Maßnahmen zur Verbesserung des Biotops sowie weiteren Waldneuanlagen.

  • Fledermausbrücken: Die Entwürfe und Ausschreibungen für die Fledermausbrücken werden gegenwärtig vorangebracht. Aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben müssen die neuen Leitstrukturen für die angepassten Fledermaus-Flugrouten noch vor Verkehrsfreigabe der neuen B 3 funktionsfähig hergestellt sein. Die Ausschreibung der Fledermausbrücken nördlich des Freitagsgrabens sowie der Brücke über den Berkefeldweg wurden bereits veröffentlicht. Der Baubeginn für diese drei Bauwerke ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.

    Für die Fledermausbrücke im Bereich Finkenherd/ Lachtehausen und den geplanten Anschluss der L 282 an die B 3 erfolgt zurzeit die Bauvorbereitung. Hier soll der Baubeginn Ende 2021/ Anfang 2022 erfolgen. Im Anschluss daran beginnt die Bauvorbereitung für den Apfelweg - eine Kombination aus Fledermaus- und Wirtschaftsweg-Brücke - und die Brücke über die K 74 bei Altencelle mit der Erstellung der Bauwerksentwürfe.

  • Brücken: Bereits im Sommer 2020 wurden das EU-Vergabeverfahren zur Entwurfserstellung der Allerbrücke sowie der Brücken über die Lachte und den Freitagsgraben abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass die Aufstellung des Entwurfes sowie die Erstellung der Vergabeunterlagen für die Allerbrücke Ende 2021 abgeschlossen sind, so dass mit ihrem Bau Mitte 2022 begonnen werden kann. Nach Baubeginn der Allerbrücke sollen dann die Bauwerke über die Lachte und den Freitagsgraben ausgeschrieben und beauftragt werden. Als letzte Bauwerke werden anschließend die Brücken über die L 282 und den Försterbach bei Lachtehausen geplant und beauftragt.

  • Hochspannungs-Freileitungen und Gasleitung: Als Voraussetzung für den Bau der Allerbrücke müssen zuvor zwei Hochspannungs-Freileitungen und eine Gasleitung verlegt werden. Diese Leitungen kreuzen den zukünftigen Verlauf der B 3 mehrfach. Betroffen davon sind insbesondere die Allerbrücke und die Brücke über die K 74 bei Altencelle sowie die Überführung über den Apfelweg. Die Leitungsverlegungen zwischen der B 214 und der L 282 werden aktuell vorbereitet. Eine Hochspannungs-Freileitung befindet sich im Bau. Die Verlegung der Gasleitung ist ebenfalls in Planung und soll Mitte 2021 erfolgen. Im Anschluss kann vsl. ab Herbst 2021 die zweite Hochspannungs-Freileitung verlegt werden.
  • Ausblick: Im Sommer 2021 sollen die vorbereitenden Arbeiten zwischen dem Berkefeldweg und dem Fasanenweg beginnen. Hier wird ein Schmutzwasserkanal umgelegt und ein Wirtschaftsweg gebaut. Beide Maßnahmen dienen der Erschließung des Baufelds für die geplante Überführung im Bereich des Berkefeldwegs.

  • Im Herbst 2021 soll das Regenrückhaltebecken zwischen der L 282 und der B 191 vergeben und anschließend hergestellt werden, um die Entwässerung des zukünftigen Einschnittes vor der B 191 vorzubereiten. Weiterhin soll mit der Ausschreibung des Regenrückhaltebeckens die herzustellende Flutmulde in der Allerniederungen ausgeschrieben und größtenteils mit hergestellt werden. Die abschließende Fertigstellung der Flutmulde kann allerdings erst nach Bau der Allerbrücke erfolgen. Für weitere Regenrückhaltebecken werden zurzeit die Ausführungsunterlagen erstellt, so dass diese ebenfalls vor dem Bau der Trasse realisiert werden können.

  • Bereits in vollem Gange sind die archäologischen Untersuchungen sowie die Kampfmittelsondier- und -räumarbeiten, die im gesamten Trassenbereich vorlaufend zu den jeweiligen Bauarbeiten oder baubegleitend erfolgen müssen.

Die Gesamtfertigstellung des Mittelteils der Ortsumgehung Celle erfolgt voraussichtlich 2026.

Verlauf des Bauabschnitts

Der Bauabschnitt beginnt mit einem höhenungleichen Knotenpunkt an der B 214, führt weiter in nordöstliche Richtung, überquert die Kreisstraße 74, verläuft weiter zwischen Celle und Altencelle und überspannt das Niederungsgebiet der Aller mit einem 435 m langen Brückenbauwerk. Im weiteren Verlauf wird die Wittinger Straße (Landesstraße 282) von Osten kommend mit der Umgehungsstraße verknüpft. Eine Weiterführung der L 282 in die Stadt ist nicht mehr vorgesehen. Die Ortsumgehung wird zwischen Celle und Altenhagen geführt; etwa ab dem Berkefeldweg schneidet die Trasse in das Gelände ein, damit die Bundesstraße 191 unterquert werden kann.

Straßenquerschnitt

Als Straßenquerschnitt ist wegen der hohen Verkehrsbelastung in der Prognose 2020 von 28.000 Kfz/ Tag ab der B 214 ein zweibahniger, vierstreifiger Querschnitt bis zur L 282 vorgesehen. Im weiteren Verlauf bis zur B 191 ist durch die geringere Verkehrsbelastung ein dreistreifiger Querschnitt (2+1) ausreichend.

Kreuzende Wege

  • Am Beginn der Baustrecke wird die B 3 über die B 214 geführt. Der Knotenpunkt ist für alle Verkehrsbeziehungen geplant.
  • Die B 3 wird über die K 74 geführt.
  • Der Apfelweg wird über die B 3 hinweggeführt.
  • Die L 282 wird durch die B 3 unterbrochen. In vorhandener Linie wird eine Radwegunterführung hergestellt.
  • Der Berkefeldweg wird unterbrochen und in veränderter Linienführung wieder hergestellt.

Schalltechnische Untersuchung

Auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 16. Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV) wurde eine schalltechnische Berechnung mit der Verkehrsprognose 2020 durchgeführt.

Durch die geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Wälle oder Wände) werden nur an wenigen Gebäuden die zulässigen Grenzwerte überschritten. Sofern erforderlich, sind in diesen Fällen passive Lärmschutzmaßnahmen in Form vom Schallschutzfenstern vorgesehen. Die Berechnung erfolgte nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 (RLS -90).

Luftschadstofftechnische Untersuchung

Auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 22. Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde eine luftschadstofftechnische Untersuchung (22. BImSchV) mit der Verkehrsprognose 2020 durchgeführt.

Für die Berechnung wurde das Berechnungsverfahren PROKAS verwandt. Die prognostizierten Luftschadstoffkonzentrationen führen in den betrachteten Untersuchungsfällen nicht zu Konflikten mit den geltenden Grenzwerten der 22. BImSchV.

Landespflegerische Maßnahmen

Für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser und Landschaftsbild, die Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind, werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Nach Waldrecht bedarf es der Durchführung von Ersatzaufforstungen. Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Arten lassen sich durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vermeiden. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH -Gebietes liegen nicht vor, sodass kohärenzsichernde Maßnahmen nicht notwendig sind.

Grunderwerb/ Flurbereinigung

Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist für den Straßen- und Wegebau ein Flächenerwerb von rund 36 ha erforderlich. Die nach dem landschaftspflegerischen Begleitplan erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden auf einer Fläche von rund 26 ha durchgeführt. Dazu kommen noch Flächen, die in ihrer Nutzung zu beschränken sind.

Kosten

Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.


Bundesstraße 3

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
26.01.2021

Ansprechpartner/in:
N. N.

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden
Geschäftsbereichsleitung
Bgm.-Münchmeyer-Straße 10
27283 Verden
Tel: (04231) 9857-0
Fax: (04231) 9857-250

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